Fremdwährungskredite: FMA fehlt rechtliche Grundlage zu Verbot
FMA-Vorstoß widerspricht Kundeninteressen und überschreitet gemäß Gutachten der Johannes Kepler Universität rechtliche Kompetenz der Aufsichtsbehörde
Wien (OTS/PWK184) - Wenn es nach den Plänen der
Finanzmarktaufsicht (FMA) geht, sollen in Kürze nur noch Firmen, Menschen mit Einkommen in Fremdwährung und vermögende Privatkunden die Möglichkeit haben, die Vorteile eines Fremdwährungs(FX)-Kredites zu nutzen. Kernargument der FMA ist das hohe Risiko dieses Finanzierungsinstrumentes - insbesondere für Privatkunden.
Keine Rechtsgrundlage für diese Maßnahme
Univ. Prof. Nicolas Raschauer fasst in einer Stellungnahme zur Kompetenz der FMA zusammen: "Nach hier vertretener Auffassung ist es der FMA verwehrt, im Wege außenwirksamer hoheitlicher Rechtsetzung die Gewährung von Fremdwährungs- und Tilgungsträgerkrediten durch konzessionierte Kreditinstitute zu untersagen oder anderweitig zu reglementieren. Keine bestehende Regelung des Bankwesens ermächtigt die Aufsichtsbehörde zu solch einer Vorgangsweise. Ein verbindliches Verbot der Vergabe von Fremdwährungs- und Tilgungsträgerkrediten wäre nur durch den Bundesgesetzgeber (zB in Form einer Novelle zum BWG) umsetzbar. Auch eine solche Vorgehensweise wäre im Lichte der einschlägigen verfassungsgesetzlich gewährleisteten Grundrechte sowie der einschlägigen unionsrechtlichen Vorgaben nicht ohne Weiteres zulässig."
Wolfgang K. Göltl, Obmann des Fachverbandes Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich, lässt die einseitige Darstellung der Risiken von Fremdwährungskrediten nicht gelten: "Die Beliebtheit der Fremdwährungsfinanzierung in Österreich ist dadurch erklärbar, dass sie sowohl der Öffentlichen Hand, Unternehmern als auch Privatkunden nachweislich große finanzielle Vorteile gebracht hat", so Göltl. (us)
Die gesamte Stellungnahme von Univ.Prof. Nicolas Raschauer finden Sie auf unserer Homepage www.wko.at/finanzdienstleister.
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