- 25.02.2010, 13:51:57
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BMASK zu RH-Bericht: Beschleunigung der Pflegegeldverfahren größtenteils umgesetzt
Wien (OTS/BMASK) - Der Rechnungshofbericht bestätigt, dass jene
Träger, die im Bereich des Sozialministeriums liegen, bei der
Zuerkennung des Pflegegelds am schnellsten sind. Die Vorgabe des
Sozialministers ist und bleibt weiterhin eine durchschnittliche
Verfahrensdauer von 60 Tagen und liegt damit deutlich unter der
Vorgabe des Rechnungshofes mit 90 Tagen. Diese Vorgabe des Ministers
ist somit bei den Trägern in Bundeskompetenz größtenteils
erreicht.****
Zur Straffung der Anzahl der zuständigen Träger merkte das
Ministerium an, dass im letzten Jahr bereits eine Reduktion
durchgeführt wurde. Grundsätzlich wurde das Pflegegeld als
Annexleistung zur Pension angelegt. Das Ziel dabei ist ein
One-Stop-Prinzip, sodass nur eine Stelle für die Pension und das
Pflegegeld zuständig ist. Das Pflegegeld wird daher von der für die
betreffende Person zuständigen Pensionsversicherungsanstalt
ausbezahlt, das bringt auch Vereinfachungen für die BezieherInnen mit
sich.
Zur Qualität der Gutachten betonte das Ministerium, dass man
jüngst eine enge Zusammenarbeit mit den Ländern vereinbart habe. Man
werde daher Schulungen gemeinsam mit Ärzten, den
Sozialversicherungsträgern und den Ländern veranstalten, um sowohl
auf ärztlicher aber auch administrativer Ebene eine Verbesserung und
Vereinheitlichung der Gutachten zu erreichen.
Der vom Rechnungshof empfohlenen Zusammenlegung der Aufsicht über
die Leistungsträger beim BMASK stehe das Sozialministerium positiv
gegenüber. Im Zuge einer Verwaltungsreform könnte man diesen
Vorschlag diskutieren. Auch der Vorschlag des Rechnungshofes zu einer
einheitlichen gesetzlichen Grundlage für Bundes- und Landespflegegeld
könnte im Rahmen einer Verwaltungsreform diskutiert werden. "Die
Empfehlungen des Rechnungshofes zum Pflegegeld werden im Ministerium
sehr ernst genommen; ein Teil der Empfehlungen konnte bereits
umgesetzt werden, an anderen wird gearbeitet", hieß es abschließend
in der Aussendung des Ministeriums. (Schluss)
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Mag. Norbert Schnurrer , Pressesprecher des Sozialministers
Tel.: (01) 71100-2246
www.bmask.gv.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/46
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