Rauchverbot in Lokalen: RfW für Verlängerung der Übergangsfrist
Wirtschaftskammervizepräsident Krenn: Investitionen angesichts kommender EU-weiter Regelung sinnlos und existenzbedrohend
Klagenfurt/WIen (OTS/RfW) - Für eine Verlängerung der mit 30. Juni endenden Übergangsfrist für den Umbau von Lokalen in Raucher- und Nichtraucherzonen plädiert der Vizepräsident der Bundeswirtschaftskammer, Matthias Krenn (RfW). Zuerst müsse klar sein, ob und wann es zu einer EU-weiten Raucherregelung kommt. "Sonst sind die zum Teil hohen Investitionen der Gastronomen sinnlos.", so Krenn.
Krenn appellierte am Dienstag an Gesundheitsminister Alois Stöger, seine Haltung in dieser Sache zu überdenken. Der Minister hatte ja mehrfach ausgeschlossen, eine Verlängerung der Übergangsfrist zu akzeptieren. Für Krenn wäre dies aber ein tragfähiger Kompromiss.
Überhaupt kann der Wirtschaftskammervizepräsident dem mit 1. Jänner in Kraft getretenen Rauchverbotsgesetz nicht viel abgewinnen:
"Zweckmäßiger wäre wohl die Wahlfreiheit zwischen Raucher- und Nichtraucherlokalen gewesen. In Bezug auf den Mitarbeiterschutz kann sich Krenn vorstellen, dass einerseits nur Raucher in Raucherlokalen beschäftigt werden oder solche, die diesbezüglich ihr Einverständnis schriftlich bekunden.
Die EU-Kommission strebt bis 2012 strengere und in allen Mitgliedsländern geltende einheitliche Gesetze zum Schutz vor Tabakrauch an. Krenn: "Somit wären also die jetzt von Österreichs Gastronomen verlangten Investitionen, die zum Teil sogar die Existenz der Betroffenen gefährden, für die Katz!"
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