ARBÖ: "Ausrutscher" halten ARBÖ-Pannendienst in Atem
Achtung Autofahrer: Nur ein Guckloch freischaufeln, ist zuwenig
Wien (OTS) - Neuschneemengen bis zu 30 Zentimeter bringen derzeit Autolenker in Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark ins Schleudern. Der ARBÖ verzeichnet in diesen Bundesländern seit den frühen Morgenstunden drei bis vier Mal mehr Einsätze, als an einen normalen Februar-Tag. "Ausrutscher" und kleine Unfälle sind - auch in den restlichen Bundesländern - Einsatz-Ursache Nummer Eins. In der Steiermark und in Niederösterreich kommen auch noch zugefrorene Autotüren hinzu.
Peter Simader vom ARBÖ-Oberösterreich bringt es auf den Punkt:
"Wer sein Fahrverhalten nicht an die tiefwinterlichen Straßenverhältnisse anpasst, rutscht schneller in den Graben, als das demjenigen lieb wäre," und er empfiehlt: "Wer nicht unbedingt mit dem Auto fahren muss, sollte besser auf Öffis umsteigen."
Wer heute Autofahrten nicht vermeiden kann, sollte in jedem Fall längere Wegzeiten einkalkulieren, möglichst defensiv fahren - mit niedriger Drehzahl und angemessener Geschwindigkeit. Überholmanöver vermeiden und Abstand zum Vorderfahrzeug erhöhen. In Kurven nicht beschleunigen und nicht bremsen. Keine abrupten Lenkbewegungen, um auf der glitschigen Fahrbahn nicht ins Schleudern zu geraten, rät der ARBÖ.
Ein Guckloch ist zuwenig
Wer sein Fahrzeug nicht gründlich von Schnee befreit, riskiert nicht nur eine Verkehrsstrafe, sondern kann auch straf- und zivilrechtlich in Schwierigkeiten kommen. Zwar gibt es keine besondere gesetzliche Verpflichtung, die vorschreibt ein Fahrzeug vor der Fahrt vollkommen schneefrei zu putzen, doch hat "laut Kraftfahrgesetz der Lenker dafür zu sorgen, dass die Sicht vom Lenkplatz aus für das sichere Steuern des Fahrzeuges ausreicht, und die Kennzeichentafel trotz Schnee und Matsch lesbar bleibt," fasst Mag. Gerald Kumnig, Leiter des ARBÖ-Rechtsreferates, zusammen.
Löst sich infolge Nachlässigkeit vom schlecht gereinigten Fahrzeug beispielsweise ein Schneebrocken, wodurch nachfolgende Fahrzeuglenker verunfallen, kann dies zu einer Bestrafung wegen fahrlässiger Körperverletzung oder im schlimmsten Fall sogar Tötung führen, warnt der ARBÖ-Rechtsexperte. Bei reinen Sachschäden droht zumindest eine Rückstufung durch die eigene Haftpflichtversicherung im Bonus-/Malussystem.
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