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Vbgm. Ludwig: Höhere Ökoförderungen für Niedrigenergie- und Passivhäuser

Aktion "Ökoförderungen" unabhängig vom Einkommen noch attraktiver gestaltet

Wien (OTS) - Die Stadt Wien fördert unter anderem Biomasseheizungsanlagen, solarthermische Anlagen oder die Errichtung von Niedriegenergie- und Passivhäusern als aktiven Beitrag zu Klima-und Umweltschutz. Die Ökoförderungs-Aktion der Stadt Wien wird deutlich erweitert und die Förderungen erhöht - unabhängig vom Einkommen und ohne Wohnnutzflächenbeschränkungen. "Die Stadt Wien setzt dadurch für alle Häuslbauer noch stärkere Anreize, klimafreundlich zu bauen und - auch nachträglich - effiziente Energieversorgungssysteme einzurichten. Als wesentliche Änderung im Bereich der bestehenden Öko-Förderung und Biomasseförderung werden die Fördermittel für Niedrigenergiehäuser, Niedrigenergiehäuser-Plus und Passivhäuser um jeweils 4.000 Euro erhöht. Jährlich stellt die Stadt rund 4 Mio. Euro für die Ökoförderungen bereit. Davon profitieren nicht nur Eigenheimbesitzer, sondern auch die Wirtschaft und das schafft Arbeitsplätze", erklärte Wohnbaustadtrat Vizebürgermeister Dr. Michael Ludwig heute, Donnerstag. ****

Neue Förderschiene speziell für kleinere Häuser

Um eine noch bessere Abstufung der Förderungen zu erreichen, werden die neuen Förderschienen "Niedrigenergiehaus Light" in der Höhe von 5.000 Euro und "Niedrigenergiehaus Light mit Lüftungsanlage" in der Höhe von 8.000 eingeführt. Für kleinere Häuser, im speziellen Kleingartenwohnhäuser mit limitierter verbaubarer Fläche, wird damit die Möglichkeit einer sinnvollen Ökoförderung geboten. Für die Errichtung von Passivhäusern wird die Fördersumme von derzeit 14.000 auf 18.000 Euro angehoben; bei Niedrigenergiehäusern erfolgt eine Anhebung der Förderhöhe von derzeit 7.000 auf 11.000 Euro. "Damit greifen wir Häuslbauern, die einerseits Energie sparen und andererseits durch einen sehr geringen CO2-Ausstoß Umwelt und Klima schonen wollen, noch stärker unter die Arme. Immer mehr Wienerinnen und Wiener, die ein Einfamilien-, Zweifamilien- oder Kleingartenwohnhaus errichten wollen, entscheiden sich für ein optimal wärmegedämmtes Gebäude und für innovative klimaschonende Heizungssysteme. Diesen positiven Trend wollen wir unterstützen. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit den neuen Förderschienen ,Niedrigenergiehaus Light? und ,Niedrigenergiehaus Light mit Lüftungsanlage? punktuell die Menschen, die ein kleineres Haus - etwa in einem Kleingarten - errichten wollen, besser unterstützen können " so der Vizebürgermeister.

Die Neuerungen im Überblick

Erhöhte Fördersätze für Niedrigenergie- und Passivhäuser:
Bei der Förderung für Niedrigenergiehäuser, Niedrigenergiehäuser-Plus und Passivhaus-Förderung werden die Förderungssätze um jeweils 4.000 Euro erhöht. Beim Einsatz einer Wasser/Wasser-, Sole/Wasser- oder Luft/Wasser-Wärmepumpe kann an Stelle der thermischen Solaranlage Photovoltaik zum Einsatz kommen. Die Kollektorfläche muss mindestens 2 m2 betragen. Niedrigenergiehäuser können einen einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschuss bis zu 11.000 Euro, Passivhäuser sogar bis zu 18.000 Euro erhalten.

"Niedrigenergiehaus Light" und "Niedrigenergiehaus Light mit Lüftungsanlage":
Beim Niedrigenergiehaus - Light Standard beträgt die Förderung 5.000 Euro, beim Niedrigenergiehaus - Light mit zentraler mechanischer Be-und Entlüftungsanlage und Wärmerückgewinnung 8.000 Euro.

Fördersätze für Biomasseheizungen mit und ohne Solar:
Die Bemessungsobergrenze der Förderhöhe beträgt 15.000 Euro. Die Förderung richtet sich nach dem sich nach der Höhe der Investition und dem Emissionsverhalten. Für eine durchschnittliche Anlage für ein Einfamilienhaus lässt sich die lukrierbare Förderung mit rund 6.500 Euro abschätzen. Zu der berechneten Förderung wird bei einer solaren Unterstützung der Biomasseanlage eine zusätzliche Förderung gewährt. Die Solaranlage muss zumindest zur Unterstützung der Warmwasserbereitung dienen.
- Bei einer Netto-Kollektorfläche zwischen mindestens 2 m2 und 5 m2 in der Höhe von 1.000 Euro.
- Bei einer Netto-Kollektorfläche über 5 m2 in der Höhe von 2.000 Euro.

Förderung für Mini-Blockkraftheizwerke:
Für "Mini-Blockheizkraftwerke" für Heizung und Warmwasserbereitung sowie
Stromerzeugung mit den Brennstoffen Erdgas oder Biomasse (Holz) wird eine Förderung in der Höhe von 8.000 Euro gewährt. Es muss ein thermischer Speicher mit mindestens 800 Liter Speicherinhalt vorgesehen werden.
Zusätzlich zu den Förderungen wird bei einer solaren Unterstützung der Wärmepumpe eine zusätzliche Förderung gewährt. Die Solaranlage muss zumindest zur Unterstützung der Warmwasserbereitung dienen.
- Bei einer Netto-Kollektorfläche zwischen mindestens 2 m2 und 5 m2 in der Höhe von 1.000 Euro.
- Bei einer Netto-Kollektorfläche über 5 m2 in der Höhe von 2.000 Euro.

Ergänzungen bestehender Ökoförderungen:
Adsorptionswärmepumpen in Verbindung mit thermischen Solarkollektoren werden zukünftig mit 5.000 Euro gefördert. Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen mit einer Jahrarbeitszahl (Quotient aus Wärmeabgabe und aufgenommener elektrischer Energie bei Betrieb), die größer als vier ist, beträgt die Förderung 3.500 Euro.

Fördervoraussetzungen

Im Verfahren zur Zuerkennung von Neubau-Förderungsmittel im Rahmen der Wiener Wohnbauförderung sind bei allen Eigenheimen, Kleingartenwohnhäusern und Dachgeschossausbauten bestimmte Förderungsvoraussetzungen einzuhalten. Im Sinne des § 2 Abs 3 Neubauverordnung vom 13. Juli 2007 dürfen bei der Ausführung keine treibhauswirksamen (halogenierte und teilhalogenierte) Wärmedämmstoffe (FCKW, H-FKW, H-FCKW) sowie keine polyvinylchloridhältigen (PVC) Baumaterialien, insbesondere keine PVC-Fenster- und Türkonstruktionen, verwendet werden. Für alle Bauvorhaben ist zwingend ein Energieausweis vorzulegen.

Gültigkeit der Ökoförderungen "neu"

Die Adaptierung der Ökoförderungen soll am 15. Februar 2010 im gemeinderätlichen Ausschuss für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung beschlossen werden.
Folgende Befristungen der Ökoförderungen sind, in Abhängigkeit der Notwendigkeit, technische Erneuerungen einfließen zu lassen, vorgesehen:
Die Aktionen Niedrigenergiehäuser mit verbessertem Wärmeschutz (5 Förderungsaktionen) gelten bis 31.12.2011. Die Förderaktionen für den Einbau von innovativen Heizungssystemen gelten bis 31.12.2012. Förderungsberechtigt sind alle Eigenheim- und Kleingartenwohnhausbesitzer, deren Baubewilligung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als drei Jahre zurückliegt und deren Wohnbauvorhaben die nunmehr notwendigen energetischen und bauökologischen Anforderungen erfüllen. Eine Antragstellung ist ab 16. Februar möglich.

Einreichstellen für Ökoförderungen

MA 50, Gruppe Neubauförderung,
Tel.: 4000-74843 bis 74852
Gruppe Wohnungsverbesserung,
Tel.: 4000-74860
Muthgasse 62, 1190 Wien

MA 25, Gruppe Ökoförderungen,
(Technische Informationen und Einreichstelle für Biomasseheizungen) Tel.: 4000-25221, 25223 bis 25228
Muthgasse 62, 1190 Wien
http://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbautechnik (Schluss) kau

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/174

Rückfragen & Kontakt:

Christian Kaufmann, Mediensprecher Vbgm. StR Dr. Michael Ludwig
Tel.: 01/4000-81277
christian.kaufmann@wien.gv.at
www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/

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