• 10.02.2010, 16:05:14
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"KURIER"-Kommentar von Karin Leitner: "Der Staat als Datenschnüffler"

Der Widerstand gegen die Datenspeicherung wächst. Das ist gut.

Wien (OTS) - Es war der Druck der USA, der die EU 2006 zu
folgendem Beschluss bewog: In allen Ländern der Union werden fortan
die Telefon-, Internet- und eMail-Verbindungen aller Bürger für
mindestens sechs Monate gespeichert - auch ohne konkreten
Tatverdacht. Damit sollen die Behörden feststellen können, wer wann
wie lange von wo aus mit wem kommuniziert hat. Begründet wurde die
Erlaubnis zu diesem massiven Eingriff in die Privatsphäre mit der
"Verfolgung von schweren Straftaten".
In 19 der 27 EU-Staaten ist diese Richtlinie bisher nicht oder
nicht so umgesetzt worden, wie man sich das in Brüssel vorstellt.
Auch Österreich ist säumig. Die EU-Kommission hat daher im April
vergangenen Jahres ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die
Republik eingeleitet. Um einer Verurteilung - und damit einer hohen
Geldstrafe - zu entgehen, gibt es nun einen heimischen
Gesetzesentwurf zur umstrittenen "Vorratsdatenspeicherung".
Infrastrukturministerin Doris Bures möchte eine Minimal-Variante:
Die Daten dürfen maximal ein halbes Jahr gespeichert und nur
verwendet werden, um schwere Strafdaten aufzuklären. Zudem muss der
Zugriff gerichtlich genehmigt sein.
Der Justiz- und Innenministerin ist das zu wenig. Maria Fekter und
Claudia Bandion-Ortner wollen eine Hardcore-Variante: Die Behörden
sollen nicht erst beim Verdacht schwerer Kriminalität aktiv werden
dürfen, sondern schon bei geringeren Delikten (siehe rechts).
Solch eine Auslegung der Richtlinie war wohl nicht im Sinne des
Erfinders. Dem ging es darum, Terroristen auszuforschen.
Statt eins draufzusetzen sollten Fekter und Bandion-Ortner alles
daran setzen, diese - datenschutzrechtlich bedenkliche - Vorgabe aus
Brüssel wenigstens so schonend wie möglich umzusetzen. In vielen
anderen Ländern wird versucht, die Richtlinie zu Fall zu bringen. In
Bulgarien und Rumänien gab es Klagen beim Höchstgericht; dieses hat
die jeweiligen Gesetze für verfassungswidrig erklärt. In Deutschland
prüfen die Karlsruher Verfassungshüter.
Selbst EU-Obere bezweifeln mittlerweile, dass die
"Vorratsdatenspeicherung" der Weisheit letzter Schluss ist.
Kommissarin Neelie Kroes meint, in der Form würde sie heute nicht
mehr beschlossen.
Kritiker sehen nicht nur ob dieses Sinneswandels die Chance, die
staatliche Datenschnüffelei zu verhindern. Sie hoffen auch wegen der
im Reformvertrag verankerten Grundrechtscharta der EU (Artikel 8:
"Schutz personenbezogener Daten"). Ministerin Bures möchte ihre
Bedenken jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof vortragen.
Vielleicht wird wegen des wachsenden Widerstands in Brüssel
darüber nachgedacht, ob das Verhältnis zwischen dem Recht auf
Privatsphäre und dem "öffentlichen Interesse an Sicherheit" stimmt.
Die Bürger sollen vor Terroristen geschützt, aber nicht als
potenziell Terrorverdächtige behandelt werden.

Rückfragehinweis:
KURIER, Innenpolitik
Tel.: (01) 52 100/2649
mailto:innenpolitik@kurier.at
www.kurier.at

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