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Gschwandner: AK greift einmal mehr grundlos die Honorare der Immobilienmakler an

Permanente Verunglimpfung der gesamten Branche kann nicht länger akzeptiert werden

Wien (OTS) - "Die selbsternannten Wohnrechtsexperten der Arbeiterkammer haben sich wieder zu Wort gemeldet. In schöner Regelmäßigkeit fühlen sie sich bemüßigt, die Immobilienmakler in Misskredit zu bringen, indem sie sie bezichtigen, sich auf Kosten der Wohnungssuchenden eine goldene Nase zu verdienen. Sogar Kredite müssten aufgenommen werden, um die Maklerprovision bezahlen zu können", stellt Eva Gschwandner, akad. geprüfte Immobilienfachberaterin, zu einem Zeitungsartikel vom Wochenende fest.

Die Behauptungen der AK entbehren jeglicher Grundlage und sollen nur das Ansehen der Makler schädigen. Es wird kein Wohnungssuchender gezwungen, die Dienstleistungen eines Maklers in Anspruch zu nehmen, zumal kürzlich eine Umfrage ergab, dass die meisten Wohnungen durch Mundpropaganda gefunden bzw. weiter gegeben werden. Wendet man sich aber an einen Makler, erwartet man eine höchst professionelle Dienstleistung, die genau so umfassend ist, wie z.B. die eines Rechtsanwaltes oder Steuerberaters. Es würde niemandem einfallen, die dafür verlangten Honorare in Zweifel zu ziehen.

Es ist müßig aufzuzählen, welche Vorarbeiten ein Immobilienmakler erbringt, bis eine Wohnung angeboten werden kann. Die Beratungstätigkeit in diesem Zusammenhang erfordert eine hochwertige Ausbildung und dauernde Weiterbildung, um den hohen Level an Fachwissen zu halten. Sollte dennoch ein Beratungsfehler geschehen, haftet der Immobilienmakler mit seiner Versicherung für den Schaden. Kommt der Makler zu einem Abschluss, ist das dafür verlangte Honorar bisweilen an der Grenze der Kostendeckung, hat er doch die gesamten Kosten der Akquisition und Bewerbung der Wohnung, sowie für die Durchführung der Besichtigungen zu tragen.

"Durch diese immer wieder getätigten, unqualifizierten Aussagen der Arbeiterkammer soll offensichtlich den Konsumenten suggeriert werden, dass die Gegenleistung für das verlangte Honorar lediglich in einer Besichtigung der angebotenen Wohnung besteht und die Immobilienmakler die Abzocker der Nation sind. Dies kann von uns nicht länger hingenommen werden", schloß Gschwandner.

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