Jarolim zu Skandal-Urteil: Straftaten dürfen nicht durch vorgeblich kulturellen Hintergrund gerechtfertigt werden
Ausschlaggebend für Urteilsfindung muss hiesiges Wertesystem sein
Wien (OTS/SK) - "Für jeden Menschen, der sich in Österreich aufhält, hat das hiesige Wertesystem zu gelten und sollte im Falle einer Straftat auch bei der Urteilsfindung herangezogen werden", betonte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim am Samstag zum Skandal-Urteil am Wiener Straflandesgericht. "In der Causa Ceylan S. fand aber eine nicht zulässige Anwendung der Miteinbeziehung des vorgeblichen kulturellen Hintergrunds statt", sagte Jarolim.****
Der SPÖ-Justizsprecher betonte: "In dieser Causa geht es keinesfalls um die Frage, ob jemand Staatsbürger mit Migrationshintergrund oder Ausländer ist, sondern ausschließlich um die Frage, ob wir zu unserem Wertesystem stehen." Und nach diesem sei es völlig inakzeptabel, mit einem solchen milden Urteil - lediglich für versuchten Totschlag anstatt für versuchten Mord - quasi eine Rechtfertigung für die Gewalttat des Mannes im Zuge einer Ehescheidung zu bescheinigen. "Was sich insbesondere in der Urteilsbegründung wiederfindet, in der die Gewalttat mit dem vorgeblichen kulturellen Hintergrund weitgehend entschuldigt wird. Das ist eines fortschrittlichen rechtsstaatlichen Systems unwürdig."
"Die Grundwerte sind unantastbar. Die Kenntnisnahme und Akzeptanz des österreichischen Grundwertekanons und der Wertvorstellungen ist erforderlich und muss umgesetzt werden. Eine Stellungnahme der Justizministerin zu diesem skandalösen Urteil ist daher dringend erforderlich." (Schluss) up
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