• 15.01.2010, 14:31:35
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Korun und Schwentner kritisieren ethnisch begründetes Urteil gegenüber gebürtigem Türken

Migranten-Herkunft darf kein Milderungsgrund bei Gewalt gegen Frauen sein

Wien (OTS) - "Dutzende Messerstiche in den Kopf und die
anschließende Attacke mit einem Stahlrohr gegenüber der
scheidungswilligen Frau wegen der ethnischen Herkunft des
gewalttätigen Mannes als kulturbedingte Affekthandlung zu beurteilen,
ist unzulässig. Ein Gericht hat unabhängig von der Herkunft zu
urteilen", kritisieren Alev Korun und Judith Schwentner,
Menschenrechtssprecherin und Frauensprecherin der Grünen.
"Migranten-Herkunft als Milderungs- oder gar Entschuldigungsgrund bei
Gewalt gegen Frauen seitens eines Gerichts anzuführen, widerspricht
dem Grundsatz, Menschen gleichen rechtlichen Schutz zu gewähren. In
Österreich lebende Menschen haben unabhängig von ihrer Herkunft das
Recht nach österreichischem Recht geschützt und bestraft zu werden",
so Schwentner und Korun.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklageschrift ausgeführt:
"Gerade Ausländer oder Personen mit Migrationshintergrund befinden
sich häufig in besonders schwierigen Lebenssituationen, die sich,
auch begünstigt durch die Art ihrer Herkunft, in einem Affekt
entladen kann. Obwohl Affekte von Ausländern in Sittenvorstellungen
wurzeln können, die österreichischen Staatsbürgern mit längerem
Aufenthalt fremd sind, können sie noch allgemein begreiflich sein".
Der Schöffensenat (Vorsitz: Andreas Böhm) schloss sich dieser Ansicht
an und schrieb in der Urteilsbegründung, es liege 'ein
affektbedingter Tötungsvorsatz', aber kein versuchter Mord vor.

Rückfragehinweis:
Die Grünen
Tel.: +43-1 40110-6697
mailto:presse@gruene.at

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