- 15.01.2010, 13:59:54
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Datenschutzrat zur Vorratsdatenspeicherung: "Wir hoffen auf politische Lösung auf EU-Ebene"
Johann Maier, Vorsitzender des Datenschutzrates präsentiert Stellungnahme zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes
Wien (OTS) - Der Vorsitzendes des Datenschutzrates,
Nationalratsabgeordneter Johann Maier, präsentierte heute im
Presseclub Concordia die vom Datenschutzrat einstimmig beschlossene
Stellungnahme zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in
Österreich. Gemeinsam mit der Geschäftsführerin des Datenschutzrates,
Eva Souhrada-Kirchmayer vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes,
erläuterte er die Auswirkungen der EU-Richtlinie für Österreich. Die
Umsetzungsfrist für die Richtlinie sei bereits abgelaufen, weshalb
gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren beim Europäischen
Gerichtshof anhängig ist. Damit sei Österreich nicht allein, so
Maier, für weitere 19 Mitgliedstaaten sei dies der Fall. Denn auch in
den meisten anderen EU-Ländern gebe es massive datenschutzrechtliche
Bedenken gegen diese Richtlinie.
"Aus unserer Sicht steht das Instrument der Vorratsdatenspeicherung
mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie mit
Artikel 8 der Europäischen Grundrechtscharta in einem gravierenden
Spannungsverhältnis", sagte Vorsitzender Maier. Es müsse ein
angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Recht auf Privatsphäre und
dem öffentlichen Interesse an Ordnung und Sicherzeit gewahrt werden.
Verfahren zur Ermittlung personenbezogener Daten sollten daher nur
bei Vorliegen konkreter Verdachtsmomente eingesetzt werden. Darauf
müsse in der Umsetzung der Richtlinie geachtet werden. "Wir fordern
eine restriktive Definition für schwere Straftaten, die sich am
grundsätzlichen Zweck der Richtlinie, also der Bekämpfung von
Terrorismus und organisierter Kriminalität, orientiert", sagte Maier.
Der Datenschutzrat hat sich in seiner gestrigen Sitzung mit dem nun
vorliegenden Entwurf des Bundesministeriums für Verkehr, Technologie
und Innovation (BMVIT) zur Umsetzung der Richtlinie befasst. Mit
einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes soll den EU-Vorgaben
Rechnung getragen werden.
Das Gremium begrüßt den Vorschlag des BMVIT insofern, als damit
versucht wird, sich bei grundrechtsrelevanten Anordnungen auf eine
"Mindestumsetzung" zu beschränken. Kritisiert wir allerdings, dass
noch keine abgestimmten und ausformulierten Gesetzesvorschläge aller
betroffenen Ressorts vorliegen. Erst wenn die Vorlagen von Justiz-
und Innenministerium vorliegen und interministeriell abgestimmt
seien, könnte der Datenschutzrat eine abschließendes Gutachten
erarbeiten.
Wichtig sei es zum jetzigen Zeitpunkt auch, die Entwicklung auf
europäischer Ebene abzuwarten. Mit dem Amtsantritt der neuen
Europäischen Kommission sowie durch das Inkrafttreten des
Lissabon-Vertrages und damit der Grundrechte-Charta sowie dem
Beschluss des Stockholmer Programms seien durchaus noch Änderungen
auf EU-Ebene zu erwarten. Dies könnte bis hin zu einer Aufhebung der
Richtlinie führen, so Maier.
Bilder zu dieser Veranstaltung sind über das Fotoservice des
Bundespressedienstes, http://fotoservice.bundeskanzleramt.at
kostenfrei abrufbar.
Rückfragehinweis:
Rückfragehinweis:
Mag. Johann Maier, Abgeordneter zum Nationalrat
Vorsitzender des Datenschutzrates
Tel.: 0676/6203070
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/56
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