- 15.01.2010, 08:38:29
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EANS-Hauptversammlung: Polytec Holding AG / Einladung zur Hauptversammlung
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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POLYTEC Holding AG
mit dem Sitz in Hörsching
Einladung
zu einer am 05.02.2010 um 10:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft Linzer Strasse 50,
4063 Hörsching, 3. Obergeschoss, stattfindenden
außerordentliche Hauptversammlung
mit folgender
I. Tagesordnung:
1. Wahlen in den Aufsichtsrat
Beschlussfassung über die Wahl von zwei weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrates
der POLYTEC Holding AG und Wiederwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates der
POLYTEC Holding AG
II. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)
Nachstehende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der außerordentlichen
Hauptversammlung, somit ab dem 15.01.2010 gemäß § 108 AktG auf der Homepage der
Gesellschaft (www.polytec-group.com) veröffentlicht sowie am Sitz der
Gesellschaft mit der Geschäftsanschrift Linzer Strasse 50, 4063 Hörsching, zur
Einsicht der Aktionäre während der gewöhnlichen Geschäftszeiten der Gesellschaft
von Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 aufgelegt:
Allgemeine Unterlagen:
• Einberufung • Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht • Beschlussvorschläge zu dem Tagesordnungspunkt 1
Im Zusammenhang mit der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (Tagesordnungspunkt
1):
• Erklärungen betreffend Qualifikation, Funktionen und Befangenheit gemäß
§ 87 Abs 2 AktG
III. Hinweis auf bestimmte Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG):
III.1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf von Hundert (5 %) des Grundkapitals der
Gesellschaft erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor der
Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass
Punkte auf die Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen.
Der Antragsteller hat seinen Aktienbesitz nachzuweisen. Für diesen Nachweis
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG.
Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien durchgehend halten.
Bezüglich des Inhaltes der Depotbestätigung wird auf Punkt IV.
(Teilnahmeberechtigung) verwiesen.
Der Antrag auf Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der
Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 19. Tag vor
der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft per Post an ihre
Geschäftsanschrift Linzer Strasse 50, 4063 Hörsching, Österreich, oder per FAX
unter die FAX-Nummer +43/7221/701-38 zugehen.
III.2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen eins von Hundert (1 %) des Grundkapitals
erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
(daher schriftlich) Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen,
dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
angeschlossenen Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes
oder des Aufsichtsrats auf der Homepage der Gesellschaft (www.polytec-group.com)
zugänglich gemacht werden.
Der Antragsteller hat seinen Aktienbesitz nachzuweisen. Für diesen Nachweis
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG.
Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien durchgehend halten.
Bezüglich des Inhaltes der Depotbestätigung wird auf Punkt IV.
(Teilnahmeberechtigung) verwiesen.
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft an die in Punkt III.1.
genannten Kontaktdaten samt spätestens am siebenten Werktag vor der
Hauptversammlung samt Nachweis zum Anteilsbesitz zugehen.
III.3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert
werden, soweit
• sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufügen, oder
• ihre Erteilung strafbar wäre, oder
• sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort
über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend
zugänglich war.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an
die Gesellschaft gerichtet werden. Die Anträge und Fragen sind an die
Gesellschaft per Post an ihre Geschäftsanschrift, Österreich, 4063 Hörsching,
Linzer Strasse 50 oder per FAX an die FAX-Nummer +43/7221/701-38) oder E-Mail
([email protected]) zu Handen von Herrn Manuel Taverne zu
übermitteln.
IV. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG):
Gemäß § 111 Absatz 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte nach dem Anteilsbesitz am
Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung, sohin nach dem Anteilsbesitz am
Ende des 26. Januar 2010 (Nachweisstichtag). Aktionäre, die an der
Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen ihren
Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag gegenüber der Gesellschaft nachweisen. Für
den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt für depotverwahrte
Inhaberaktien eine Depotbestätigung, die vom depotführenden Kreditinstitut mit
Sitz in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedsstaat der OECD ausgestellt wurde (vgl § 10a AktG), die der
Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen
muss. Für nicht depotverwahrte Inhaberaktien genügt zum Nachweis die
schriftliche Bestätigung eines Notars, die der Gesellschaft spätestens am
dritten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen muss.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag muss bis spätestens am
dritten Werktag vor der Hauptversammlung der Gesellschaft per Post an ihre
Geschäftsanschrift Linzer Strasse 50, 4063 Hörsching, Österreich, oder per FAX
unter die FAX-Nummer +43/7221/701-38 zugehen.
Bei Namensaktien ist zur Teilnahme berechtigt, wer am Nachweisstichtag, somit am
26. Januar 2010, im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen ist. Zur
außerordentlichen Hauptversammlung nehmen diese Aktionäre bitte die
Depotbestätigung oder einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Es wird darauf hingewiesen, dass Depotbestätigungen nicht über ein international
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute
übermittelt werden können (§ 262 Abs 20 AktG).
VI. Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG):
Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung
berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter
zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die Vollmacht
muss einer bestimmten Person in Textform (schriftlich) erteilt werden und der
Gesellschaft per Post an ihre Geschäftsanschrift Linzer Strasse 50, 4063
Hörsching, Österreich, oder per FAX unter die FAX-Nummer +43/7221/701-38
übermittelt werden.
Auch der Widerruf der Vollmacht ist an die vorgenannten Kontaktdaten
vorzunehmen.
Hinweis gemäß § 83 Absatz 2 Z 1 BörseG und § 106 Z 9 AktG:
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 22.329.585 und ist eingeteilt in 22.329.585 auf Inhaber
lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme.
Ausgenommen davon sind die zum heutigen Tag von der Gesellschaft gehaltenen
29.934 Stück eigene Aktien.
Hörsching, im Januar 2010 Der
Vorstand
Rückfragehinweis:
Manuel TAVERNE
POLYTEC GROUP
Investor Relations
Tel.+43(0)7221/701-292
[email protected]
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Polytec Holding AG
Linzer Straße 50
A-4063 Hörsching
Telefon: +43 (0) 7221 / 701-0
FAX: +43 (0) 7221 / 701-0
Email: [email protected]
WWW: www.polytec-group.com
Branche: Zulieferindustrie
ISIN: AT0000A00XX9
Indizes: ATX Prime
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: DeutschDigitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/2694
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