- 08.01.2010, 09:48:56
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Frauenberger: 2009 Weniger Beanstandungen bei Spielsachen
Wien (OTS) - Warnungen vor Blei und anderen giftigen Substanzen in
Spielsachen für Kinder verunsichern Eltern. In Österreich wird
Spielzeug für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr im
Lebensmittelrecht geregelt. In Wien ist daher das Wiener Marktamt als
Lebensmittelaufsicht für die Kontrolle der Kinderspielsachen
zuständig. "Acht eigens für die Spielzeugkontrolle ausgebildete
MitarbeiterInnen des Wiener Marktamtes kontrollieren laufend die
Kinderwaren und lassen das Spielzeug in einem Labor begutachten.
Beanstandete Ware wird sofort aus dem Verkehr gezogen", betont die
Wiener Stadträtin für KonsumentInnenschutz, Sandra Frauenberger. ****
Im Jahr 2009 hat das Marktamt 146 Verdachtsproben von diversen
HändlerInnen entnommen und einem Labor untersuchen lassen. 74 Proben
wurden aus unterschiedlichsten Gründen, u.a. wegen Übertretung der
Spielzeugkennzeichnungsverordnung, aber auch weil sie für den
bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet schienen, beanstandet. Ebenso
gab es Beanstandungen wegen Übertretung der Weichmacherverordnung als
wegen Gesundheitsgefährdung. "Die Beanstandungsquote ging somit
merklich zurück. Im Jahr 2008 gab es bei 150 Proben 98
Beanstandungen", erklärt Frauenberger.
Worauf können KonsumentInnen achten?
Spielsachen müssen eine sogenannte CE-Kennzeichnung
(Konformitätskennzeichnung) aufweisen. Mit der CE-Kennzeichnung wird
erklärt, dass das Produkt allen anzuwendenden Vorschriften der
Europäischen Union entspricht und die entsprechenden
Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurden. "Außerdem sollen
Spielsachen nicht leicht brechen oder scharfkantig sein, die Farbe
sollte nicht abblättern und Stofftiere sollten keine Haare bzw. Augen
verlieren. Auch ein chemischer Geruch ist natürlich ein erster
Warnhinweis", erkärt ein Experte des Wiener Marktamtes. (Schluss) lac
Rückfragehinweis:
Büro Stadträtin Sandra Frauenberger Mediensprecherin Mag.a Marianne Lackner Tel.: +43 1 4000 81853 mailto:marianne.lackner@wien.gv.at MA 59 - Marktamt Tel.: +43 1 4000 8059
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