GPA-djp: Handelsangestellte sollen Gehaltserhöhung genau nachrechnen
Probleme bei richtiger Einstufung und Überstundenberechnung - besonderes gewerkschaftliches Beratungsservice zu Jahresbeginn
Wien (OTS/ÖGB) - Mit 1. Jänner 2010 trat der neue Kollektivvertrag für die Lehrlinge und die Angestellten im Handel in Kraft. Das bedeutet für jede/n Handelsangestellte/n eine Gehaltserhöhung um mindestens 22 Euro brutto im Monat oder von mindestens 308 Euro brutto im Jahr.++++
Aus zahlreichen Anfragen von Betroffenen bei der GPA-djp geht hervor, dass gerade im Handel die Berechnung der Gehaltserhöhung, z.B bei Teilzeitbeschäftigten, die Vergütung der Überstunden oder der Teilzeitzuschläge von den Arbeitgebern oft leider nicht richtig durchgeführt wird. Auch bei der Einstufung der Angestellten in die richtigen Beschäftigungsgruppen kommt es im Handel häufig zu Problemen, die den Betroffenen beträchtliche Einkommenseinbußen in ihrer Berufskarriere bescheren.
Die GPA-djp rät daher den Handelsangestellten, im Zweifelsfall mit der zuständigen Regionalgeschäftsstelle der GPA-djp Kontakt aufzunehmen. Dort können Fragen zur Gehaltserhöhung oder zur richtigen Einstufung mit qualifizierten ExpertInnen erörtert werden. Gewerkschaftsmitglieder erhalten telefonisch oder im persönlichen Beratungsgespräch selbstverständlich kostenlos alle Informationen rund ums richtige Geld.
Für das Jahr 2010 werden von der GPA-djp wieder zahlreiche Aktivitäten zur Verbesserung der Abrechnungsqualitiät von Geldansprüchen der Angestellten in manchen Handelsunternehmen in Aussicht genommen, die bestehende erfolgreiche task force Arbeitsstrukturen bei großen Handelskonzernen wird weitergeführt.
Nähere Informationen für Handelsangestellte auch im Internet unter www-gpa-djp.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/143
Rückfragen & Kontakt:
GPA, Mag. Martin Panholzer, Telefon: (01) 05 0301/21511, Mobil: 05 0301/61511, eMail: martin.panholzer@gpa.at, http://www.gpa.at