- 28.12.2009, 09:00:00
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Europa wird unbürokratischer
EU-Dienstleistungsrichtlinie erleichtert grenzüberschreitende Dienstleistungen - Maßnahmen treten mit 28. Dezember in Kraft
Bregenz (OTS/VLK) - Die wirtschaftliche Integration Europas hat
die EU zu einem der führenden Wirtschaftsräume werden lassen. Doch
gerade das beachtliche Potenzial des Dienstleistungssektors für
Wachstum und Beschäftigung konnte bislang nicht voll ausgeschöpft
werden. Die europäische Dienstleistungsrichtlinie soll dies nun
ändern. Die zur Umsetzung dieser Richtlinie in Österreich notwendige
Zweidrittelmehrheit im Nationalrat ist derzeit nicht gegeben. Die
Länder haben deshalb selbst reagiert und entsprechende Vorkehrungen
getroffen, damit die wesentlichen Inhalte fristgerecht (ab Montag,
28. Dezember 2009) umgesetzt werden - "davon profitiert auch die
Vorarlberger Wirtschaft", sagt Landeshauptmann Herbert Sausgruber.
Mit Ablauf des 27. Dezember 2009 endete die Umsetzungsfrist für
die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Aus der Richtlinie ergeben sich
einige wesentliche Neuerungen, die Unternehmen die
grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen bzw. die
Niederlassung in anderen EU-Staaten erleichtern sollen. Dazu zählen
Vereinfachungen bei den Genehmigungsanforderungen, Erleichterungen
bei den Behördenverfahren und eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen
den Behörden der EU-Mitgliedstaaten. Die Umsetzung der
Dienstleistungsrichtlinie erfolgt in Österreich durch ein eigenes
Dienstleistungsgesetz. Bislang konnte das zur Umsetzung erforderliche
Dienstleistungsgesetz im Nationalrat nicht beschlossen werden, da die
dafür erforderliche Mehrheit nicht erreicht wurde. Bis das
Dienstleistungsgesetz in Kraft tritt, kann die
Dienstleistungsrichtlinie nicht ihre vollen Rechtswirkungen
entfalten. "Organisatorisch konnten jedoch in Zusammenarbeit mit den
anderen Bundesländern die entsprechenden Vorkehrungen getroffen
werden, damit die wesentlichen Neuerungen fristgerecht umgesetzt
werden", informiert Landesamtsdirektor Johannes Müller.
Ob Betriebsgründung oder Ausbildung: Einheitliche Ansprechpartner
Ein wesentliches Element der Verfahrensvereinfachung sind die von
jedem EU-Mitgliedstaat einzurichtenden Einheitlichen Ansprechpartner
(EAP). Sie sind Anlauf- und Informationsstellen für
Dienstleistungserbringer und -empfänger. "Für Vorarlberg wurde diese
Anlaufstelle in der Abteilung Wirtschaftsrecht im Amt der
Vorarlberger Landesregierung eingerichtet", informiert
Landesamtsdirektor Müller. Kernaufgaben dieser Stelle sind die
Bereitstellung von Informationen und Hilfe bei der
Verfahrensabwicklung, beispielsweise bei Betriebsgründungen, der
Übernahme oder Erweiterung eines Betriebs oder auch bei bestimmten
Ausbildungsfragen: In erstinstanzlichen Verfahren können Anbringen
zukünftig auch über den EAP eingebracht werden. Dieser leitet sie an
die zuständigen Behörden/Stellen weiter. "Dadurch ersparen sich
Unternehmen und Konsumenten die oft aufwändige Suche nach den
zuständigen Behörden", sagt Landeshauptmann Sausgruber, "davon kann
auch die Vorarlberger Wirtschaft profitieren, da die heimischen
Unternehmen in Zukunft mit den EAP in allen EU-Mitgliedstaaten
Stellen vorfinden, die sie in den Behördenverfahren unterstützen."
Weitere Neuerungen aus der Dienstleistungsrichtlinie haben
Erleichterungen für Unternehmen und ein verbessertes Angebot für
Konsumenten zum Ziel:
- Vereinfachung der Verwaltungsvorschriften
- Elektronische Verfahrensabwicklung: Unternehmen haben in Zukunft
das Recht, Verfahren und Formalitäten im Anwendungsbereich der
Dienstleistungsrichtlinie in allen EU-Mitgliedstaaten elektronisch
abzuwickeln.
- Verpflichtung zur Verwaltungszusammenarbeit für die Behörden in den
EU-Mitgliedstaaten: Im Geltungsbereich der DL-RL sind die zuständigen
Behörden zur Verwaltungszusammenarbeit mit den zuständigen Behörden
der anderen Mitgliedstaaten verpflichtet. Insbesondere zählt dazu der
gegenseitige Informationsaustausch.
Weitere Informationen sind im Internet unter www.vorarlberg.at/eap
und
http://ec.europa.eu/internal_market/services/services-dir/index_de.ht
m abrufbar.
Rückfragehinweis:
Landespressestelle Vorarlberg Tel.: 05574/511-20141, Fax: 05574/511-20190 mailto:presse@vorarlberg.at http://www.vorarlberg.at/presse Hotline: 0664/625 56 68, 625 56 67
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