• 22.12.2009, 09:29:43
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  • OTS0028 OTW0028

Sämtliche FMA-Strafbescheide gegen Meinl Bank wegen MEL aufgehoben

Wien (OTS) -
- Bank handelte im Rahmen ihrer Tätigkeit für MEL im Rahmen aller
geltenden Gesetze
- Sechs österreichische Institutionen teilen in wesentlichen Fragen
Rechtsstandpunkt der Bank

Seit 5. Dezember 2009 sind nunmehr sämtliche von der
Finanzmarktaufsicht (FMA) im Zusammenhang mit MEL gegen die Meinl
Bank erlassenen Strafbescheide aufgehoben. Der Unabhängige
Verwaltungssenat (UVS)-Wien hatte diese geprüft, gestern wurde der
Bank die entsprechende Benachrichtigung übermittelt. Insgesamt wurden
zwischen Oktober 2007 und Februar 2009 drei derartige Bescheide
erlassen, die Organen der Bank irreführende Werbung bzw.
Marktmanipulation unterstellten.

Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Wir haben uns immer im
Rahmen des für uns geltenden Rechts bewegt und sind überzeugt, dass
die Strafbescheide der FMA nicht begründbar sind. Dafür haben wir nun
Bestätigung erhalten." Es sei außerdem nicht nachvollziehbar, dass
ein gesundes und solides Unternehmen wie die Meinl Bank knapp zwei
Jahre lang mit unbegründeten Bescheiden schikaniert werde, während
bei anderen Finanzinstituten - siehe beispielsweise Hypo Alpe Adria -
sehenden Auges weggeschaut wurde, so Weinzierl.

Die Meinl Bank hat in den Jahren 2002 bis 2007 innerhalb eines
genau definierten Rahmens Dienstleistungen für die MEL (heute Atrium)
erbracht, im Zuge der Wirtschaftskrise und der damit verbundenen
Kursverluste wurden diese Tätigkeiten der Bank in Frage gestellt und
von den Behörden untersucht. Wobei mittlerweile sechs österreichische
Institutionen in wesentlichen Punkten die Rechtsansicht der Meinl
Bank vertreten:

- Die Übernahmekommission bestätigte, dass MEL nicht von der Meinl
Bank und Julius Meinl gesteuert war, wie fälschlicherweise behauptet
wurde, sondern von einem eigenständigen unabhängigen Management
- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates, sowie der
UVS Wien bestätigen die Position der Meinl Bank, dass der Rückkauf
der MEL Zertifikate 2007 nicht veröffentlichungspflichtig war.
- Die Österreichische Kontrollbank, und die Wiener Börse teilen die
Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien und
Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen zentralen
Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären gleichgestellt
- Das Konsumentenschutzministerium bekräftigte die grundsätzlich
geltende Rechtslage, dass die unabhängigen Finanzberater für ihre
Beratungsleistungen einzustehen haben und für diese verantwortlich
sind.

Meinl Bank AG

Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft, mit
derzeit 19 eigenen Fonds. Die Bank hat rund 50.000 Kunden und
verwaltet Kundenvermögen von rund EUR 2,5 Mrd.

Rückfragehinweis:

Meinl Bank AG
   Pressestelle
   
   Thomas Huemer
   Tel.: +43 1 531 88 - 203
   e-mail.: huemer@meinlbank.com
   
   Herbert Langsner
   Tel.: +43 1 531 88 - 250 
   e-mail.: langsner@meinlbank.com

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3934

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