Menschenrechte müssen in Österreich auch für Väter gelten
Wien (OTS) - Sehr geehrte Mitglieder der österreichischen Bundesregierung,
Der aktuelle Gerichtsspruch des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zeigt einmal mehr auf, dass in Österreich Väter, die für ihre Kinder da sein und ihre Kinder durchs Leben begleiten wollen, systematisch diskriminiert werden.
Der Umstand, dass ein lediger Vater keine reale Möglichkeit hat die gemeinsame Obsorge zu erlangen, verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz und steht im Widerspruch zu wissenschaftlichen Studien. So zeigte die Studie zur gemeinsamen Obsorge von Prof. Dr. jur. Roland Proksch deutlich, selbst bei strittigen Eltern besteht mit gemeinsamer Obsorge mehr Dialogbereitschaft als bei Eltern ohne gemeinsamer Obsorge.
"So regeln Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht(geS) Streitigkeiten mit dem anderen Elternteil zu 66,8% "im Gespräch zwischen Mutter und Vater"; Eltern, die die geS leben, weil ihr streitiger Antrag auf Übertragung der Alleinsorge abgewiesen wurde, noch zu 48,7%;
Eltern mit alleinigem Sorgerecht/ohne geS (lediglich) zu 34,9%." Stellen sie sich vor, man(n) würde einer Mutter die Kinder wegnehmen, ein unglaublicher Skandal. Dass die Väter von ihren leiblichen Kindern getrennt werden, wird nach wie vor als gesellschaftliche Selbstverständlichkeit gehandhabt und verstößt gegen Art.8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der ein Recht auf Familienleben festschreibt.
Ein Kind will von seinen beiden leiblichen Eltern umsorgt sein, unabhängig von deren Familienstand. In den allermeisten Fällen wäre es auch möglich, dem Kind sowohl die Mutter als auch den Vater zu erhalten, auch wenn die Eltern nicht mehr unter einem Dach leben. Ihre Gesetze scheinen jedoch nicht das Kind und die Bedürfnisse der Kinder im Mittelpunkt zu haben. Vielmehr hat es den Anschein, dass das Kind als Spielball zur materiellen Absicherung ausschließlich eines Elternteiles verwendet wird.
Es geht um die Kinder, nicht um verheiratet, unverheiratet, getrennt oder geschieden.
In vielen westeuropäischen Ländern (Frankreich, Belgien, ...) wird bereits seit Jahren durch die familienpolitischen Konzepte der Doppelresidenz und der echten Obsorge beider Elternteile den Auswirkungen der enorm hohen Scheidungs-/Trennungsrate erfolgreich entgegengesteuert. Bisher jedoch nicht so in Österreich.
Bitte verschließen sie sich nicht mehr weiter modernen familienpolitischen Regelungen, die unseren soziokulturellen Verhältnissen entsprechen, viel Leid verhindern und zusätzlich allen nützen: den Kindern, den Eltern und unserer Gesellschaft.
Detail finden sie unter:
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