FPÖ-Neubauer: "Keine Aufgabe der Schutzmachtrolle Österreichs - diese beruht auf internationalem Vertrag!"
Neubauer weist römische Behauptung zurück, Südtirol sei eine rein "innerstaatliche Angelegenheit Italiens!"
Wien (OTS) - Am Samstag, dem 12.Dezember 2009 wies der FPÖ Südtirolsprecher NAbg. Werner Neubauer auf einer Pressekonferenz in Bozen die römische These entschieden zurück, wonach Süd Tirol eine rein innerstaatliche Angelegenheit Italiens sei, wie dies der italienische Botschafter Massimo Spinetti am 30.11.2009 in einem persönlichen Gespräch mit Neubauer betont und dies auch durch Überreichung einer Note seiner Regierung zum Ausdruck gebracht hatte.
In dieser entgegen aller diplomatischen Gepflogenheit unter Umgehung des österreichischen Außenministeriums direkt überreichten Note hatte sich die italienische Regierung vor allem dagegen ausgesprochen, dass Österreich seine Schutzmachtfunktion für Südtirol in der Bundesverfassung verankere und den Südtirolern die Möglichkeit einer Doppelstaatsbürgerschaft einzuräumen.
In Beisein des Obmannes der Freiheitlichen Südtirols, LTAbg. Pius Leitner und des Vertreters der Südtiroler Freiheit, LTAbg. Sven Knoll, sowie des Nordtiroler LTAbg. Tinkhauser und des Obmannes des Südtiroler Heimatbundes, Sepp Mitterhofer, legte Neubauer dazu nun eine von Parteiobmann HC Strache und ihm unterzeichnete Erklärung vor. Diese war bereits vorher dem italienischen Botschafter in Wien offiziell als Brief und Außenminister Spindelegger sowie Nationalratspräsidentin Prammer in Kopie übermittelt worden.
Bundesparteiobmann Strache und Neubauer weisen in ihrem Antwortschreiben in aller Deutlichkeit die in dem italienischen Papier aufgestellte Behauptung zurück, wonach es sich bei der Südtirolfrage um eine rein "inneritalienische Angelegenheit" handle, die Österreich nichts angehe. Die italienische Regierung falle mit dieser Position auf einen Standpunkt zurück, wie er von Italien vor der Befassung der Vereinten Nationen mit dieser Frage in den Jahren 1960 und 1961 eingenommen worden war.
"Die Behauptung, wonach die österreichische Schutzmachtfunktion für Südtirol nicht international-vertraglich begründet sei, weisen wir ebenso zurück, wie dies auch alle österreichischen Regierungen seit 1946 getan haben", erklären Strache und Neubauer in ihrem Schreiben. Österreich stütze sich bei der Ausübung seiner Garantiemachtrolle auf den "Pariser Vertrag" von 1946, welcher ein internationales Abkommen darstelle und vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) einklagbar sei. Die Südtirol-Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen, der Abschluss von Paket und Operationskalender sowie der IGH-Vertrag bekräftigten ebenfalls den Rechtstitel Österreichs, für Südtirol international aufzutreten.
Zudem habe die italienische Regierung am 22. April 1992 eine Note an Österreich gerichtet, mit welcher der Regierung in Wien der Wortlaut einer Erklärung des Ministerpräsidenten Andreotti zur Südtirol-Frage mitgeteilt wurde, welche dieser am 30. Jänner 1992 vor dem italienischen Parlament abgegeben hatte. In dieser Erklärung hatte es geheißen, dass zukünftige normative Abänderungen der Autonomie nur in "beiderseitiger Verantwortung und Zusammenarbeit" Roms mit den beteiligten Volksgruppen erfolgen dürften.
Zugleich wurden mit selbiger Note die einzelnen italienischen legistischen Akte der Durchführung des Autonomiepakets (Sonderstatut der Region Trentino-Südtirol) an Österreich überreicht und damit ebenso wie die Andreotti-Erklärung internationalisiert. "Die völkerrechtliche Bindung Italiens und die Rolle Österreichs als Garantiemacht für die Paket-Autonomie" sind damit sogar von italienischer Seite her noch unterstrichen worden, erklären Strache und Neubauer in ihrem Schreiben.
Die Bekräftigung der Schutzmachtrolle Österreichs sei deswegen wichtig, erklären Strache und Neubauer, weil in der letzten Zeit italienische Regierungspolitiker wie beispielsweise Außenminister Frattini angekündigt hätten, in den Südtiroler Autonomiebestand einseitig eingreifen und diesen beschneiden zu wollen.
In dem von dem italienischen Botschafter überreichten Positionspapier wird außerdem die Absicht der FPÖ, Südtirolern auf Wunsch die österreichisch-italienische Doppelstaatsbürgerschaft zu gewähren, als unfreundlicher Akt gegenüber Italien dargestellt.
Strache und Neubauer halten dazu in ihrem Antwortschreiben fest, dass sie sich bei ihrer Initiative das italienische Staatsbürgerschaftsgesetz in seiner geltenden Fassung (Gesetz Nr. 91 vom 5. Februar 1992, novelliert durch Gesetz Nr. 124 vom 8. März 2006) zum Vorbild genommen hätten, welches Angehörigen der italienischen Volksgruppe in Kroatien und Slowenien den zusätzlichen Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft gestatte.
"Wir halten dieses Gesetz für ein menschenrechtlich und juristisch hervorragendes Werk und den italienischen Verfassungsrechtlern, welche es entworfen haben, ist hohes Lob zu spenden", führen Strache und Neubauer dazu aus und erklären abschließend: "Aus diesem Grunde sind wir der Auffassung, dass eine analoge Regelung für die Südtiroler keine Quelle von Missverständnissen oder Verstimmungen zwischen Österreich und Italien sein kann."
Abschließend legte Neubauer noch ein Schreiben des Landeshauptmannes Durnwalder und des SVP-Parteiobmannes Theiner an den Vorsitzenden des Südtirol-Unterausschusses des Österreichischen Nationalrates, ÖVP-Nationalratsabgeordneten Hermann Gahr vor, welches einen wahrhaften Hilferuf darstellt. In diesem Schreiben wird ausdrücklich darum gebeten, die Schutzmachtrolle Österreichs in der Bundesverfassung festzuschreiben.
Die Freiheitliche Partei Österreichs werde alles in ihrer Macht stehende tun, um die Schutzmachtrolle Österreichs gegenüber Südtirol in der Bundesverfassung zu verankern und werde dabei mit den anderen Parteien zusammen arbeiten. Unwandelbar werde die FPÖ auch zu dem Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler stehen, erklärte Neubauer abschließend.
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