All-in-Arbeitsverträge: Arbeiterkammer fordert klare Regeln und Beseitigung kurzer Verfallsfristen
Linz (OTS) - All-in-Arbeitsverträge werden bei Unternehmen immer beliebter. Beschäftigte werden mit einem Pauschalbetrag abgespeist, Firmen sparen sich die Bezahlung von Überstunden und Spesen. "Oft sind All-in-Verträge so undurchsichtig, dass Beschäftigte unter Kollektivvertrag bezahlt werden", kritisiert AK-Präsident Kalliauer. "All-in-Vertrage müssen durchschaubarer werden!"
Die Zahl der so genannten All-in-Arbeitsverträge hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Stellten solche Verträge in Österreich früher die Ausnahme dar und waren eher auf Management oder Außendienst beschränkt, so findet man sie heute in vielen Branchen und Ebenen. Vorteil für die Unternehmen: Sie brauchen nur einen im Vertrag festgelegten Betrag zu bezahlen, der alle Ansprüche des/der Beschäftigten abdeckt.
Egal, wie viele Überstunden geleistet werden und wie viele Spesen anfallen - die Beschäftigten erhalten immer die gleiche Summe. "Angesichts der in Österreich geleisteten Überstunden - nach Angaben der Statistik Austria alleine im zweiten Quartal 2009 mehr als sechs Millionen Stunden - wird das Problem deutlich. Die Unternehmen wollen sich auf Kosten der Beschäftigten bereichern", kritisiert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer und verweist auf die Erhebung der Statistik Austria, wonach 30 Prozent der Überstunden des Jahres 2008 nicht bezahlt wurden.
Darüber hinaus sind die All-in-Verträge oft so gestaltet, dass für die Beschäftigten nicht ersichtlich ist, wie sich die Entlohnung zusammensetzt. Beispiele aus der Beratungspraxis der Arbeiterkammer zeigen, dass die Arbeitnehmer/-innen durch verwirrende Vertragsgestaltung oft unter Kollektivvertrag bezahlt werden.
Die Arbeiterkammer fordert daher klare Regeln für die Gestaltung solcher All-in-Verträge. "Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ein Recht zu wissen, was sie in der Normalarbeitszeit verdienen. Überstunden und Spesen sind separat auszuweisen. Auch die Abrechnung muss für jeden Betroffenen nachvollziehbar sein. Schließlich ist es den Beschäftigten nicht zuzumuten, während des Arbeitsverhältnisses ihre Ansprüche geltend machen zu müssen. Deshalb müssen die oft im Vertrag enthaltenen Verfallsfristen von Ansprüchen beseitigt werden", sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
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