- 04.12.2009, 09:44:26
- /
- OTS0059 OTW0059
Polizeigewerkschaft fordert praktikablen Datenschutz
Schutz der rechtstreuen Bevölkerung und nicht des Verbrechens
Wien (OTS) - (PG/ÖGB) - "Datenschutz darf nicht in
Verbrechensschutz ausarten. Eine effiziente Polizeiarbeit braucht ein
praktikables und umfassendes Handwerkszeug - dazu gehört die Nutzung
bestehender Daten. Das ist derzeit nicht der Fall", so der
Vorsitzende der Polizeigewerkschaft, Hermann Greylinger. Die
erweiterte Bundesvertretung der Polizeigewerkschaft hat nun an die
Bundesregierung eine Resolution gerichtet, die
Datenschutzbestimmungen umgehend an die absolut notwenigen
Bedürfnisse einer effizienten Polizeiarbeit einerseits und zum
Schutze der rechtstreuen Bevölkerung Österreichs andererseits und
nicht zum Schutze des Verbrechens in Österreich anzupassen.++++
Die Resolution im Wortlaut:
"Erst mit 1. Dezember 2009 wurde aus datenschutzrechtlichen
Bestimmungen das polizeiinterne Aktenverwaltungssystem PAD in den
Anfragemöglichkeiten wesentlich eingeschränkt, so dass beispielsweise
neben weiteren eklatanten Beschränkungen eine Person nur mehr mit
vollständigem Datensatz angefragt werden kann. Dies führt dazu, dass
mitunter Priorierungen von Personen nicht nur erschwert, sondern
unmöglich gemacht werden. Das ist nicht nur eine eklatante
Behinderung der Verbrechensbekämpfung, sondern stellt auch eine
weitere Belastung und weit erhöhten Arbeitsaufwand für die Exekutive
in Österreich dar. Gerade der Polizei werden seitens der Politik
mitunter Vorwürfe gemacht, dass sie zuwenig gegen die steigende
Kriminalität in Österreich unternimmt. Auch medial zeigt sich
mitunter, dass offenbar zivile Dienste mehr Ermittlungsmöglichkeiten
haben dürften als der Polizei zugestanden werden (Fall Flick). Der
spektakuläre und viel strapazierte Kriminalfall Kampusch zeigt, dass
eine derartige Anfragebeschränkung für die Polizeiarbeit schlichtweg
unverantwortlich ist und das Verbrechen in Österreich schlichtweg
fördert.
Im Sinne der Rechtsstaatlichkeit, die den Schutz der rechtstreuen
Bevölkerung beinhaltet und der Polizei die Möglichkeit zu einer
effizienten Bekämpfung der Kriminalität einzuräumen hat, ist diese
Beschränkung der Anfragemöglichkeiten umgehend aufzuheben und
andererseits sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend
zu reformieren, dass derartige Behinderungen künftig nicht mehr
passieren können."(ff)
ÖGB, 4. Dezember 2009 Nr. 742
Rückfragehinweis:
ÖGB Öffentlichkeitsarbeit Franz Fischill Tel.: (++43-1) 534 44/510 DW Fax: (++43-1) 533 52 93 Mobil: 0664/814 63 11 http://www.oegb.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NGB






