• 11.11.2009, 12:02:01
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  • OTS0161 OTW0161

Bis zu 1,5 Prozent Mindestgrundgehaltserhöhung für Angestellte im Gewerbe und Handwerk

Abschluss trägt wirtschaftlich schwieriger Situation in KMU Bereichen Rechnung

Wien (OTS) - GPA-djp/WKO. Nach intensiven Verhandlungen konnte
vor wenigen Tagen für die rund 130.000 Angestellten im Gewerbe und
Handwerk ("Nichtmetallgewerbe") sowie einigen Informations- und
Consultingdienstleistungsbereichen ein Kollektivvertragsabschluss
erzielt werden. Die Erhöhung der kollektivvertraglichen
Mindestgehälter liegt zwischen 1,5 Prozent bis 1,0 Prozent. ++++

Die Mindestgrundgehälter werden, gestaffelt nach
Einkommensgruppen, um 1,5 Prozent bis auf 1,0 Prozent erhöht, wobei
die niedrigeren Mindestgrundgehälter und Lehrlingsentschädigungen
stärker angehoben werden. Die Nachtarbeitszulage wird ebenfalls um
1,5 Prozent erhöht.

Im Rahmenrecht wurden Änderungen beim Dienstreisebegriff
vorgenommen, die Karenzzeitanrechnung für arbeitsrechtliche Ansprüche
verbessert, sowie beim Durchrechnungszeitraum für die
Mehrarbeitszeitzuschläge Änderungen vorgenommen. Darüber hinaus wurde
vereinbart, die Fragen der zukünftigen kollektivvertraglichen
Gehaltsgestaltung und die Arbeitszeitgestaltung für die Klein- und
Mittelbetriebe (KMU) unter Berücksichtigung der
Arbeitszeitgesetzesnovelle 2007 rasch und lösungsorientiert weiter zu
verhandeln.

Dieser Abschluss zeigt, dass auch in einer angespannten
wirtschaftlichen Situation ein tragbares Ergebnis möglich ist, das
der Verantwortung gegenüber den Angestellten gerecht wird. Er beweist
darüber hinaus, dass die Sozialpartnerschaft auch in diesen
schwierigeren Zeiten Lösungskompetenz an den Tag legt. Gleichzeitig
wollen wir auch schwierige Kollektivvertragsfragen wie etwa das Thema
Arbeitszeitflexibilisierung konstruktiv weiter beraten", sagen der
stv. Bundesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Privatangestellten,
Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), Karl Proyer und die beiden
Geschäftsführer der Bundessparten Gewerbe und Handwerk sowie
Information und Consulting in der WKÖ, Mag. Helmut Heindl und Dr.
Josef Moser.

Der Kollektivvertrag tritt am 01.01.2010 in Kraft und gilt bis
Jahresende 2010.

ÖGB, 11. November 2009 Nr. 682

Rückfragehinweis:

GPA-djp 
   Mag. Martin Panholzer 
   Tel.:   05 0301-21511 
   Mobil: 05 0301-61511 
   E-Mail: martin.panholzer@gpa-djp.at 
   http://www.gpa-djp.at 
   
   WKO 
   Mag. Helmut Heindl 
   Geschäftsführer 
   Bundessparte Gewerbe und Handwerk 
   der Wirtschaftskammer Österreich 
   Tel.:  05 90 900-3291 | F 05 90 900-217 
   E-mail:  Helmut.Heindl@wko.at |

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