- 07.10.2009, 12:31:20
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Kulturausschuss begrüßt Ausweitung der Restitution Sonja Ablinger neue Vorsitzende des Kulturausschusses
Wien (PK) - In seiner heutigen Sitzung nahm der Kulturausschuss des
Nationalrats den Restitutionsbericht 2007 mehrheitlich zur Kenntnis.
Angenommen wurde weiters eine Novelle zum Kunstrückgabegesetz. Zu
Beginn der Sitzung wählte der Ausschuss Abgeordnete Sonja Ablinger
(S) zur neuen Ausschussvorsitzenden, Abgeordnete Ulrike Königsberger-
Ludwig wurde zur neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses
gewählt.
In der Debatte um den Restitutionsbericht 2007 hielt Abgeordneter
Ewald Sacher (S) es als positiv fest, dass dieser Bericht einen guten
Überblick über diese sensible Materie gebe, wobei die objektive und
gute Arbeit des Beirates gewürdigt werden müsse. Auch Abgeordneter
Wolfgang Zinggl (G) zeigte sich zufrieden mit dem Bericht, dabei auf
die Provenienzforschung und die Tätigkeit des Beirates verweisend,
die im Bericht erhellend dargelegt würden. Zinggl merkte aber an,
dass die geplante Integration des Berichts in den Kulturbericht nicht
dazu führen dürfe, dass dieser dort unter "ferner liefen" behandelt
werde.
Abgeordnete Silvia Fuhrmann (V) schloss sich dem Lob für die
hervorragende Arbeit des Beirates und seiner Mitarbeiter an und
erklärte, sie nehme den guten Bericht gerne zur Kenntnis. Abgeordnete
Heidemarie Unterreiner (F) kündigte hingegen an, den Bericht aus
prinzipiellen Erwägungen, zumal im Lichte der geplanten Novelle des
Rückgabegesetzes, nicht zur Kenntnis zu nehmen.
Dies stieß bei Abgeordneter Katharina Cortolezis-Schlager (V) auf
Bedauern und Unverständnis, worauf Abgeordneter Gerhard Kurzmann (F)
festhielt, es sei das demokratische Recht jeder Fraktion,
Regierungsvorlagen und Berichte abzulehnen. Daran schloss er die
Frage, wie lange die Restitution noch fortgesetzt werden solle und
wie hoch die diesbezüglichen Kosten seien. Unterreiner erinnerte bei
dieser Gelegenheit daran, dass ihre Partei eine aktive Rolle beim
Zustandekommen der legistischen Grundlagen dieser Thematik gespielt
habe. Abgeordneter Josef Jury (B) kündigte die Zustimmung seiner
Fraktion zum Bericht an und wollte wissen, wie vielen Empfehlungen
des Beirates entsprochen worden sei.
Bundesministerin Claudia Schmied dankte für die positive Beurteilung
und erklärte, das Lob gerne weiterleiten zu wollen. Sie unterstrich
die gute Arbeit des Beirates und verwies auf die konstante
Informationstätigkeit des Beirates im Internet. Die Sorge Zinggls sei
unbegründet, vielmehr werde dem Bericht durch die Integration in den
Kunstbericht noch höhere Aufmerksamkeit zuteil werden.
Man könne in einer solchen Materie keinen Zeitrahmen nennen, zumal
einzelne Museen noch gar nicht beforscht seien. Die
Provenienzforschung komme auf 500.000 bis 550.000 Euro pro Jahr, die
aus Budgetmitteln gedeckt seien, während der Beirat ehrenamtlich
arbeite. Bislang sei allen Empfehlungen des Beirates entsprochen
worden, hielt die Ministerin fest.
Der Bericht wurde mit den Stimmen von S, V, G und B zur Kenntnis
genommen.
Das Kunstrückgabegesetz sieht vor, dass das zuständige Ministerium
jährlich Bericht über die Aktivitäten auf dem Gebiet der Restitution
legt. Jener für das Jahr 2007 steht primär im Zeichen der
Provenienzforschung. Um das Ziel, alle Objekte, die im Zuge oder in
Folge der NS-Herrschaft ihren rechtmäßigen Eigentümern entzogen
wurden, an diese ursprünglichen Eigentümer, bzw. mittlerweile deren
Rechtsnachfolger, auszuhändigen, zu erreichen, ist eine lückenlose
und systematische Erforschung der Provenienz der Bestände der
Bundesmuseen unumgänglich, heißt es in dem Bericht. Der aktuelle
Stand dieser Forschungen wird in der Folge dargelegt.
Sodann befasste sich der Ausschuss mit einer Novelle zum
Kunstrückgabegesetz. Die Bundesregierung hält am Ziel fest, eine
möglichst vollständige Rückgabe von Kunstgegenständen aus den
heimischen Bundesmuseen, die auf bedenkliche Weise von diesen
erworben wurden, ins Werk zu setzen (238 d.B.). So besteht die
Absicht, dieses Gesetz auf Sammlungen der Länder und Gemeinden
auszuweiten, die Ausnahmeregelungen beim Denkmalschutz im Lichte
dieser Zielsetzungen zu adaptieren und die Provenienzforschung zu
intensivieren, um eine nahezu lückenlose Aufarbeitung der Thematik zu
garantieren. Mitverhandelt wurde in diesem Zusammenhang ein G-Antrag
auf Ausweitung der Rückgabeverpflichtungen auch auf Fonds, Stiftungen
und Anstalten, die von Bundesorganen oder von vom Bund bestellten
Personen verwaltet werden. (9/A)
Abgeordneter Johannes Hübner (F) sah in der Materie zahlreiche
Unstimmigkeiten. So gehe es nicht um Raubkunst per se, sondern um
Kunstwerke, die bereits zurückgegeben und später wieder in den Besitz
der öffentlichen Hand übergegangen seien. Problematisch sei auch der
Umstand, dass viele dieser Kunstwerke nach ihrer Rückgabe sofort ins
Ausland verbracht würden, was eine Ungleichbehandlung gegenüber
anderen Besitzern von Kunstgegenständen darstelle, für welche ein
Ausfuhrverbot bestehe. Die bisherige Praxis des Gesetzes sei daher
unbefriedigend, eine Ausweitung der gesetzlichen Bestimmung mithin
inakzeptabel.
Abgeordnete Silvia Fuhrmann (V) erklärte hingegen, das Bekenntnis zur
eigenen Geschichte müsse unbedingten Vorrang haben. Es gehe darum,
geraubtes Gut den Betroffenen bzw. ihren Erben zu retournieren, und
zwar so umfassend wie nur möglich. In diesem Sinne sei die Novelle zu
begrüßen. Abgeordneter Josef Jury (B) hielt die Novelle hingegen aus
mehreren Gründen für problematisch. Die Ausweitung des
Provenienzzeitraums auf 1933 würde bedeuten, zahlreiche Museen neu
beforschen zu müssen, was zu einer Kostenexplosion führen könnte.
Auch seien die Länderinteressen in dieser Angelegenheit nicht
ausreichend berücksichtigt worden, gab der Mandatar zu bedenken.
Abgeordnete Christine Lapp (S) sah in der Novelle hingegen eine
wichtige Weiterentwicklung des Gesetzes. Es sei gut, dass man die
Geschichte nicht als beendet betrachte, sondern sich weiterhin der
aus ihr erwachsenden Verantwortung stelle. Im übrigen sei sie
überzeugt, dass viele der in Rede stehenden Kunstwerke wieder als
Leihgaben in den heimischen Museen landeten. Abgeordneter Wolfgang
Zinggl (G) warnte davor, Opfer und Täter zu verkehren. Nicht
Österreich werde seiner Kunstschätze beraubt, vielmehr seien im
Nationalsozialismus Menschen ihres Besitzes beraubt worden, und eben
dieses Geraubte müsse im Sinne der Gerechtigkeit retourniert werden.
Die Novelle bewertete Zinggl als positiv, da sie weitgehend den
Anregungen der Grünen entspreche und somit in die richtige Richtung
gehe. Dies sei jedoch, so schränkte Zinggl ein, keine Ermächtigung
der Bundesregierung, es müsse vielmehr einen Auftrag an die
Bundesregierung darstellen.
Wie auch Abgeordneter Stefan Markowitz (B) thematisierte Zinggl die
Stiftung Leopold und forderte die Regierung auf, hier tätig zu
werden. Die gesetzlichen Grundlagen müssten entsprechend geändert
werden, zudem müsse auch der Druck auf die Stiftung erhöht werden,
damit die Kombination beider Möglichkeiten zum gewünschten Erfolg
führe.
Abgeordnete Heidemarie Unterreiner (F) sagte, die Behauptung, man
müsse sich endlich einmal der geschichtlichen Verantwortung stellen,
gehe ins Leere, denn seit 1945 seien nicht weniger als 22 Gesetze,
die sich dieses Themas widmeten, beschlossen worden. Die Novelle sei
entbehrlich, das auf diesem Gebiet schon alles Nötige geschehen sei.
Zumal das Argument, man müsse das Gesetz der Spruchpraxis des
Beirates anpassen, könne sie nicht nachvollziehen, denn es stelle
sich die Frage, warum nicht die Spruchpraxis dem Gesetz angepasst
werde.
Bundesministerin Claudia Schmied erklärte, bei der Stiftung Leopold
handle es sich um eine Privatstiftung, die daher nicht unter das
Rückgabegesetz falle. Zudem könne man nicht entschädigungslos
enteignen. Eine allfällige Restitution sei daher nur im
Einverständnis mit dem Stiftungsvorstand möglich. Man werde in dieser
Hinsicht gleichwohl nicht locker lassen, sodass es letztlich zu einer
positiven Entwicklung kommen werde. Allfällige Leihgaben seien ihr
jedoch nicht bekannt, hielt die Ministerin fest, die schließlich
grundsätzliche Gedanken zum Thema anschloss.
Die Vorlage passierte den Ausschuss mit Mehrheit, der G-Antrag
verfiel hingegen der Ablehnung. (Schluss)
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