- 07.10.2009, 10:23:34
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Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 führte zu Verbesserungen bei den Wertpapierunternehmen
Nach zwei Jahren ist Produkttransparenz weiterhin mangelhaft
Wien (OTS/PWK748) - Die Novelle des Wertpapieraufsichtsgesetzes
(WAG) 2007 führte zu Strukturverbesserungen bei den
Wertpapierunternehmen: "Die Umsetzung der Maßnahmen zur Erfüllung der
WAG-Bestimmungen hat die Wertpapierunternehmen vor eine immense
Herausforderung gestellt und auch Opfer gefordert. Im Rahmen der
Revision der europäischen MiFID (Market in Financial Instruments
Directive)-Richtlinie im Jahre 2010 durch die EU-Kommission werden
wir uns daher für Verbesserungen einsetzen. Denn die Praxis hat
gezeigt, dass einzelne Vorschriften - insbesondere bei kleineren
Wertpapierunternehmen - immer noch zu Problemen führen," beurteilt
Herbert Samhaber, Vorsitzender der österreichischen
Wertpapierdienstleistungsunternehmen die aktuelle Situation. Den
kleineren Unternehmen mangle es an ausreichend Personalressourcen,
wodurch die Einhaltung der umfassenden Vorschriften erheblich
erschwert werde bzw. zusätzliche Kosten durch Outsourcing verursache.
Die Hauptprobleme liegen vor allem in der gesetzlich geforderten
ständigen Überwachung und Wartung der Revisions-, Compliance- und
Risikoberichte sowie der Berichte des Geldwäschebeauftragten.
"Mit der heutigen Struktur ist die österreichische
Wertpapierdienstleistungsbranche allerdings gut für die Zukunft im
europäischen Finanzmarkt gerüstet", gibt sich Samhaber überzeugt.
Umsetzung erforderte hohen Kostenaufwand
Trotz der kurzen Zeitspanne, die zwischen der Bekanntmachung und dem
In-Kraft-Treten der WAG-Novelle lag, und den damit einhergehenden
hohen finanziellen sowie personellen Mehrbelastungen, haben
Österreichs Wertpapierdienstleistungsunternehmen die geforderten
Maßnahmen fristgerecht vollzogen. Schätzungen des Fachverbandes zu
Folge betrugen die Einmalkosten für die Implementierung der neuen
Vorschriften (Drucksorten, Formulare, Rechtsberatung, Personalaufwand
etc.) durchschnittlich 15.000 bis 20.000 Euro je Unternehmen. Die
neuen regulatorischen Vorschriften brachten zusätzlich einen
laufenden Mehraufwand mit sich, der sich bei den Fixkosten - je nach
Unternehmensgröße - jährlich mit zirka 5.000 bis 50.000 Euro zu Buche
schlägt.
Eindeutig positiv hat sich die Richtlinie auf die
Beratungsqualität ausgewirkt. Diese hat sich aufgrund der strengen
Regelungen bei der Beratung und der ständigen betriebsinternen
Risikobewertung verbessert. Samhaber: "Leider verfügen Konsumenten
noch immer über zu wenig Finanzwissen".
Wenig zufrieden stellend beurteilt die
Finanzdienstleistungsbranche die Transparenz der Produkte: "Der
Papieraufwand ist zwar enorm gestiegen, dieser führt aber zu keiner
nachhaltigen Verbesserung der Produkttransparenz. Aus unserer Sicht
wäre dazu die Novellierung des Kapitalmarktgesetzes (KMG)
erforderlich. Ich unterstütze daher die Einführung von
standardisierten Key Investor Informationen," unterstreicht Wolfgang
K. Göltl, Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister der
Wirtschaftskammer Österreich seine Forderung. (IP)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich Fachverband Finanzdienstleister Mag. Philipp H. Bohrn Tel.: 05 90 900-4818 E-Mail: finanzdienstleister@wko.at Internet: http://wko.at/finanzdienstleister
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