• 25.09.2009, 13:03:25
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Bandion-Ortner: "Zeitgemäße Lösung für geschworengerichtliche Verfahren"

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner startet Reform der Laiengerichtsbarkeit

Wien (OTS) - "Die Laiengerichtsbarkeit muss reformiert werden. Sie
ist nicht mehr zeitgemäß. Da sie zum Selbstverständnis unserer
demokratischen Rechtsordnung gehört, möchte ich diese Tradition auch
weiterhin bewahren, jedoch weiterentwickeln und reformieren" so
Bundesministerin Claudia Bandion-Ortner, die nun das Startsignal zur
Reform der Laiengerichtsbarkeit gab.

Eine mit hochrangigen Experten besetzte Arbeitsgruppe soll bis Anfang
2010 verschiedene Reformmöglichkeiten ausloten und vorhandene
Meinungen zusammenfassen. "Meine Ziele der Reform der
Geschworenengerichtsbarkeit sind eine hohe Qualität der
Rechtsprechung, gute Urteilsbegründungen und ein wirksamer
Rechtsschutz. Es geht um eine moderne Lösung für die österreichische
Rechtsordnung," so die Ministerin.

Bandion-Ortner bedankte sich bereits im Vorfeld bei jenen Experten
und Expertinnen, die sich bereit erklärt haben, in der Arbeitsgruppe
mitzuwirken:

Mag. Friedrich Forsthuber, Richter des Oberlandesgerichtes Wien und
Mitglied der Fachgruppe Strafrecht der Österreichischen
Richtervereinigung

O.Univ.Prof. Dr. Helmut Fuchs, Professor für Strafrecht und
Strafprozessrecht und Vorstand des Instituts für Strafrecht und
Kriminologie

Dr. Christoph Kotanko, Chefredakteur Kurier, ehemaliger Laie in einem
Geschworenengericht

Dr. Rudolf Mayer, Strafverteidiger und Vorstandsmitglied der
Vereinigung österreichischer Strafverteidiger

Mag. Christian Pilnacek, Vorsitzender der Arbeitsgruppe; Leitender
Staatsanwalt im Bundesministerium für Justiz und Strafrechtsexperte

Dr. Elisabeth Rech, Strafverteidigerin und Vizepräsidentin der Wiener
Rechtsanwaltskammer

Dr. Wolfgang Swoboda, Leiter der Staatsanwaltschaft Eisenstadt und
Präsident der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und
Staatsanwälte

Gerade bei Verfahren, die sich mit den schwersten Verbrechen und
politischen Delikten befassen, müssen Laien derzeit ganz allein über
die Schuldfrage entscheiden. "Ich möchte, dass in
Schwurgerichtsfällen zukünftig Berufs- und Laienrichter gemeinsam
über Schuld bzw. Schuldlosigkeit von Angeklagten entscheiden und ihr
Urteil auch begründen müssen" so Bandion-Ortner, die darauf verwies,
dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erst vor
einigen Tagen in Bezug auf ein belgisches Urteil die mangelnde
Begründung von Urteilen als Verstoß gegen das Recht auf ein faires
Verfahren eingestuft habe.

Rückfragehinweis:

Mag. Katharina Swoboda
   Pressesprecherin 
   Bundesministerium für Justiz
   1070 Wien, Museumstraße 7
   Palais Trautson
   Tel: 01-52152-2173
   Mail: [email protected]

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