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Heinisch-Hosek: Einkommenstransparenz als Maßnahme gegen Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern

Frauen müssen sich des Werts ihrer Arbeit bewusst sein

Wien (SK) - "Das Gleichbehandlungsgesetz und andere Regelungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern existieren bereits seit Jahrzehnten, aber tatsächliche Gleichbehandlung besteht trotzdem noch nicht", eröffnete Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek am Mittwochabend ihren Vortrag im Rahmen eines mehrmals jährlich stattfindenden "Lindlpower Human Relations-Stammtisches". Wichtig sei die Bewusstseinsbildung bei Frauen für den Wert ihrer Arbeit und in weiterer Folge die Verringerung der Einkommensschere, wozu auch eine Gesetzesnovelle zur Einkommenstransparenz beitragen soll. "Frauen geben sich leider häufig schneller mit einem Angebot zufrieden, das beginnt schon bei Bewerbungsgesprächen", erklärte Heinisch-Hosek. ****

Am Mittwoch hat die Frauenministerin zusammen mit Sozialminister Rudolf Hundstorfer die Kampagne "gleich=fair" zum Thema "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" vorgestellt. Vergleicht man etwa die Durchschnittsgehälter von Männern und Frauen - nachdem erklärbare Gehaltsunterschiede, hervorgerufen z.B. durch Teilzeitarbeit, weggerechnet wurden - bleibt immer noch ein Gehaltsunterschied von 15 Prozent. Das bedeutet, dass Frauen um 15 Prozent weniger verdienen, einfach nur deshalb weil sie Frauen sind. Die neue Kampagne diene vor allem der Bewusstseinsbildung, so die Frauenministerin.

Reduktion der Einkommensschere ist eines der Hauptziele

"Im 'Nationalen Aktionsplan für Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt', der im Regierungsübereinkommen 2008 vereinbart wurde, sind als Zielvorgaben unter anderem die Reduktion der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern und die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, vor allem in Vollzeit-und Führungspositionen festgelegt", erklärte Heinisch-Hosek. Weiters wurde bereits eine Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes zur Einkommenstransparenz vorbereitet, welche im Frühjahr 2010 beschlossen werden soll. Unternehmen ab einer Größe von 25 MitarbeiterInnen sollen ihre Gehälter betriebsintern und nach Vergleichsgruppen - nicht Einzelgehältern - geordnet, anonymisiert offenlegen. "Die Unternehmen sollen zwei Jahre lang begleitet werden, um die betriebsinterne Einkommenstransparenz umzusetzen und so die angesprochenen 15'Diskriminierungs'-Prozent zu reduzieren", betonte die Frauenministerin.

Verbesserung der Rahmenbedingungen für Frauen im Berufsleben

Viele Frauen seien in prekären Beschäftigungsverhältnissen oder haben gar keine Arbeit, so Heinisch-Hosek. In Österreich gebe es zwar eine Frauenerwerbsquote von 67 Prozent, welche aber großteils im hohen Anteil an in Teilzeit arbeitenden Frauen begründet sei. Die Rahmenbedingungen für den Umstieg auf Vollzeitarbeit sollen verbessert werden. Ein Schritt in die richtige Richtung sei das kürzlich beschlossene einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Auch den gut verdienenden Vätern werde damit ein Anreiz gegeben, beim Kind zu bleiben. Heinisch-Hosek appellierte auch an die Unternehmen, Väter, die in Karenz gehen möchten, zu unterstützen. In engem Zusammenhang damit steht eine weitere Forderung der Frauenministerin:
die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, z.B. durch den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen. Diese und viele weitere Maßnahmen würden sich positiv auf den Arbeitsmarkt auswirken. "Ich hoffe, dass die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern bis 2013 reduziert ist und dass jeder fünfte Vater in Karenz gehen wird", so die Frauenministerin abschließend. (Schluss) bj

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