- 08.09.2009, 13:38:20
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Falter veröffentlicht nächste Weisungsakte
Justizministerium untersagte Anklage des BZÖ-Politikers Ewald Stadler. Staatsanwalt protestierte
Wien (OTS) - Die Wiener Wochenzeitung Falter veröffentlicht in
ihrer morgen Mittwoch erscheinenden Ausgabe die nächste Akte aus der
Weisungsabteilung des Justizministeriums. Am 25. Jänner 2005 wurde
der Wiener Staatsanwalt Karl Schober per Weisung daran gehindert,
eine Anklage gegen den damaligen Volksanwalt Ewald Stadler zu
erheben. Zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht Wien gestern,
Dienstag, feststellte.
Die Vorgeschichte: Der Salzburger Richter Gregor Sieber
ermächtigte die Staatsanwaltschaft Wien ein Strafverfahren gegen den
damaligen BZÖ-Volksanwalt Ewald Stadler wegen Verleumdung und übler
Nachrede einzuleiten. Stadler hatte den Richter, der den
Atomic-Konkurs abwickelte, in der ORF-Sendung "Volksanwalt" massiv
angegriffen und diesem Amtsmissbrauch, Korruption und Verfilzung mit
dem Masseverwalter vorgeworfen.
Richter Sieber fühlte sich in seiner Ehre verletzt. Der für den
Fall zuständige Wiener Staatsanwalt Karl Schober sah dies auch so.
Die Staatsanwaltschaft plante Stadler anzuklagen.
Staatsanwalt Schober musste, wie die Akten der Weisungsabteilung
zeigen, den Fall ans Justizministerium melden. Von der
Oberstaatsanwaltschaft erhielt er sodann die Weisung, den Fall
einzustellen. Die Weisung wurde vom BMJ genehmigt. Schober, heute
Leiter der Staatsanwaltschaft Korneuburg, protestierte gegen die
Weisung. Die Oberstaatsanwaltschaft nahm Schober deshalb den Fall ab
- und stellte ihn ein.
Richter Sieber klagte Stadler nun auf eigene Kosten als
Privatankläger - und bekam gestern, Dienstag, Recht. Das
Oberlandesgericht Wien veurteilte Stadler. Der nunmehrige
BZÖ-Abgeordnete habe Sieber "unehrenhafter Verhaltensweisen
bezichtigt, die geeignet sind, ihn in der öffentlichen Meinung
verächtlich zu machen". Stadler habe sich der üblen Nachrede schuldig
gemacht - und muss 4800 Euro Strafe bezahlen. "Die sehr große
Verbreitung seiner Äußerungen, die aufgrund seiner Stellung als
Volksanwalt besonders gewichtig erschienen", seien strafverschärfend,
so das OLG. Das Urteil ist rechtskräftig.
"Ich wurde angeschüttet, auf Teufel komm raus", sagt Richter
Sieber zum Falter, "und man verhinderte per Weisung, dass das
verfolgt wird." Das Justizministerium begründet die Weisung heute
unter anderem damit, dass man das Recht Stadlers auf freie
Meinungsäußerung schützen wollte. Es habe vom BZÖ, das damals die
Justizministerin stellte, keinerlei Druck gegeben, den BZÖ-Politiker
privilegiert zu behandeln.
Rückfragehinweis:
Dr. Florian Klenk
Stv. Chefredakteur Falter
Marc Aurelstraße 9, A-1011 Wien
Tel: 0043 1 53660-968
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