• 08.09.2009, 12:27:55
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  • OTS0146 OTW0146

EuGH: Glücksspiel-Monopole sind auch im Internet EU-konform

Wichtige Grundsatzentscheidung im Fall der portugiesische Lottogesellschaft schafft rechtliche Klärung

Wien (OTS) - Ein deutliches Ja zur Zulässigkeit nationaler
Regelungen bis hin zum Monopol auch im Bereich des
Online-Glücksspiels - das ist der Kern der mit Spannung erwarteten
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die heute,
Dienstag, in einem Streitfall um das portugiesische
Glücksspiel-Monopol erging (C-42/07).

Konkret erkannte der EuGH: "Das [...] Verbot [...], Glücksspiel
über das Internet anzubieten, ist mit dem freien
Dienstleistungsverkehr vereinbar. In Anbetracht der Besonderheiten,
die mit dem Anbieten von Glücksspielen über das Internet verbunden
sind, kann eine solche Regelung mit dem Ziel der Bekämpfung von
Betrug und anderen Straftaten als gerechtfertigt angesehen werden."
(RZ 72)

Bemerkenswert an dieser Entscheidung ist vor allem der Umstand,
dass damit von höchster europäischer Rechtsinstanz die Zulässigkeit
von nationalen Beschränkungen für Glücksspiel auch im Internet
bestätigt wurde. Der EuGH weist auf die besondere Problematik von
Internet-Glücksspielen hin: Internet-Glücksspiele bergen demnach
"verglichen mit den herkömmlichen Glücksspielmärkten wegen des
fehlenden unmittelbaren Kontaktes zwischen den Verbrauchern und den
Anbietern anders geartete und größere Gefahren in sich, dass die
Verbraucher eventuell von den Anbietern betrogen werden." (RZ 70)

Auch die Tatsache, dass ein Internet-Anbieter in einem anderen
EU-Land konzessioniert ist und dort Kontrollen unterliegt, ist in den
Augen des EuGH keine "hinreichende Garantie für den Schutz der
nationalen Verbraucher vor den Gefahren des Betrugs und anderer
Straftaten [...], wenn man die Schwierigkeiten berücksichtigt, denen
sich die Behörden des Sitzmitgliedsstaates in einem solchen Fall bei
der Beurteilung der Qualitäten und der Redlichkeit der Anbieter bei
der Ausübung ihres Gewerbes gegenüber sehen können." (RZ 69)

Der bei Casinos Austria und Österreichischen Lotterien für
Rechtsfragen und Public Affairs zuständige Vorstand, Mag. Dietmar
Hoscher, begrüßte deshalb die Entscheidung "als weiteren Baustein zu
einer klaren, praxisgerechten EU-Linie in
Glücksspielangelegenheiten". Mag. Hoscher: "Die Entscheidung muss in
einer Reihe mit früheren Entscheidungen des EuGH gesehen werden, aus
denen sich ein sehr eindeutiges Bild ergibt: Der Glücksspielmarkt
unterliegt in den Augen des EuGH besonderen Regeln, weshalb der
Schutz der Bürger vor Spielsucht und Kriminalität nationale
Beschränkungen bis hin zum Monopol rechtfertigt. Seit heute ist
völlig außer Zweifel gestellt, dass dieses Prinzip ohne
Einschränkungen auch für das Internet gilt. Außerdem sind die Staaten
nicht verpflichtet, sich auf Lizenzen und Kontrollen anderer
EU-Staaten zu verlassen, sondern dürfen auf ihren jeweils eigenen
Zulassungsregeln bestehen."

Rückfragehinweis:

Martin Himmelbauer
   Leiter Corporate Communications
   Casinos Austria AG - Österreichische Lotterien GmbH 
   Rennweg 44, A-1038 Wien 
   Tel.:  (+43 1) 53440 - 22326
   Mobil: (+43 1) 664/810 44 33
   E-Mail: martin.himmelbauer@casinos.at
   www.casinos.at  www.lotterien.at

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