• 21.08.2009, 09:30:45
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  • OTS0041 OTW0041

AK fordert mehr Klarheit bei der Grundpreisauszeichnung 2

Mindestschriftgrößen sind nötig

Wien (OTS) - Der Grundpreis ist viel zu klein auf den
Supermarkt-Regalschildern gedruckt. Das zeigt ein aktueller AK
Stichproben Test in 14 Wiener Geschäften. Die AK verlangt mehr
Klarheit für die KonsumentInnen. Die Mindestschriftgröße muss größer
werden und es muss einen einheitlichen Platz auf dem Preisschild
geben.

Konkret verlangt die AK:
+ Die Mindestschriftgröße des Verkaufspreises soll acht Millimeter
haben.
+ Die Mindestschriftgröße des Grundpreises soll vier Millimeter sein.
+ Der Grundpreis soll immer halb so groß wie der Verkaufspreis sein.
+ Der Verkaufspreis soll am Preisschild immer rechts oben stehen.
+ Der Grundpreis soll am Preisschild immer rechts unten stehen.
+ Der Grundpreis soll einheitlich berechnet werden auf Basis des
Produktpreises (und nicht umgekehrt). Ausnahme etwa bei
vorabgepacktem Käse, wenn die Stücke unterschiedlich schwer sind.
+ Einheitliche Regelung für Produkte, die in Öl eingelegt sind, ob
der Grundpreis auf das Abtropfgewicht oder auf das Gesamtgewicht zu
beziehen ist.
+ Eine Grundpreisauszeichnung soll es auch bei Hygieneartikeln geben,
etwa Küchenrollen, Taschentüchern, Baby-Feucht¬tüchern, WC-Papier.

Rückfragehinweis:

Doris Strecker
   AK Wien Kommunikation
   tel.: (+43-1) 501 65-2677
   tel.: (+43)664 845 41 52
   mailto:doris.strecker@akwien.at 
   wien.arbeiterkammer.at

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