- 13.08.2009, 11:20:29
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"Abgeschobene" TschetschenInnen: ASPIS und SOS Mitmensch stellen falsche Behauptungen richtig.
UVS hat in zwei Fällen Abschiebung als rechtswidrig erkannt, im dritten Fall ist nun Zuständigkeit geklärt.
Wien (OTS) - Im Jänner 2008 wurden auf Initiative des damaligen
Landeshauptmanns Jörg Haider drei tschetschenische
Flüchtlingsfamilien aus Kärnten nach Traiskirchen "abgeschoben". Der
Klagenfurter Flüchltingsverein ASPIS und die Menschenrechtsgruppe SOS
Mitmensch stellen richtig:
In zwei von drei Verfahren erkannte der Unabhängige
Verwaltungssenat Kärnten (UVS) die "Abschiebung" als rechtswidrig
(das Land Kärnten hat - aus unserer Sicht ohne Erfolgsaussichten -
Amtsbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof zur Überprüfung
eingebracht, die Erkenntnisse sind jedoch rechtskräftig). Beim
dritten Fall erklärte sich der UVS als unzuständig. Nun urteilte der
Verfassungsgerichtshof, dass auch gegen die dritte Familie Befehls-
und Zwangsgewalt eingesetzt wurde, der UV Kärnten deshalb auch über
diese Amtshandlung befinden müsse.
ASPIS und SOS Mitmensch hatten weiters Strafanzeige gegen Haider
und seine Flüchtlingsreferenten Gernot Steiner wegen Amtsmißbrauch
eingebracht. Gegen Haider wurden die Ermittlungen eingestellt, da
dieser inzwischen verstorben ist. Gegen Steiner laufen gerichtliche
Vorerhebungen.
Nach dem inzwischen offensichtlich ist, welches Unrecht den
Familien angetan wurde, erwarten ASPIS und SOS Mitmensch eine
Entschulgung und Wiedergutmachung für die Betroffenen von Seiten der
zuständigen Behörden und Politiker.
Rückfragehinweis:
SOS MITMENSCH
Philipp Sonderegger, Sprecher
mobil: +43(664) 450 59 60
mailto:[email protected]
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