Foglar zu Mindestsicherung: Nur erste Schritte, Nachbesserungen nötig
ÖGB verlangt lückenlose Umsetzung in ganz Österreich
Wien (ÖGB) - "Die bedarfsorientierte Mindestsicherung muss rascher umgesetzt werden, wir sehen die heutigen Beschlüsse daher nur als ersten Schritt zu einer einheitlichen Regelung, die wirklich zur Armutsvermeidung beiträgt" sagt ÖGB-Präsident Erich Foglar. Dass die Einführung erst im September 2010 kommt und dass es weniger Geld als ursprünglich geplant gibt, bedauert der ÖGB: "Die Auswirkungen der Krise werden schneller spürbar, den Menschen muss rascher geholfen werden."++++
"Angesichts der Krise und der steigenden Arbeitslosigkeit muss alles getan werden, um das Abrutschen der Menschen in die Armut zu vermeiden", sagt Foglar. Die Mindestsicherung ist dafür ein sehr gutes Instrument. "Bei Armutsvermeidung geht es aber auch darum, den Menschen den gewohnten Lebensstandard möglichst zu erhalten. Wir bedauern daher, dass es nicht flächendeckend eine 13. und14. Monatsrate geben wird", sagt Foglar. "Das würde rund 20 Millionen Euro kosten - ein Sechstel des Betrages, auf den der Finanzminister durch den Zinsausfall beim Partizipationskapital von zwei Banken offenbar locker verzichten kann, und der nun bei den Ärmsten der Armen fehlt."
Der ÖGB begrüßt allerdings, dass wesentliche Forderungen, die der ÖGB-Bundeskongress im Juli 2009 beschlossen hat, umgesetzt werden, vor allem dass die Mindestsicherung von ihrer Zielsetzung her dazu genutzt werden soll, Arbeitslose rasch wieder ins Arbeitsleben zu integrieren. "Auch dass alle BezieherInnen der Mindestsicherung in Zukunft E-Cards bekommen werden und dass der Regress abgeschafft wird, entspricht unseren Forderungen. Denn soziale Sicherheit und Armutsvermeidung sind Aufgaben der Gesellschaft, nicht der Familie", sagt Foglar dazu.
Zur Umsetzung erst im September 2010 kritisiert Foglar: "In der Krise gibt es Sicherheiten für Banken und für Unternehmen - aber jetzt müssen endlich die Menschen an der Reihe sein", fordert Foglar. "Es kann nicht immer nur heißen, dafür ist gerade kein Geld da, sei es bei der früheren Einführung der Mindestsicherung, beim einkommensabhängigen Kindergeld für Alleinerziehende, beim Kassensanierungspaket oder bei höherem Arbeitslosengeld. Diese Haltung des Finanzministers heißen wir absolut nicht gut, und auch die Menschen verstehen das längst nicht mehr."
Zwtl. KärntnerInnen nicht benachteiligen
Dass die Menschen eines Bundeslandes von der Mindestsicherung ausgeschlossen werden sollen, ist für den ÖGB nicht akzeptabel. "Foglar: Alle Menschen, die Hilfe brauchen, sollen in Österreich das gleiche Mindestniveau eines sozialen Sicherheitsnetzes haben. Ziel muss sein, die Sozialhilfe bundesweit zu vereinheitlichen, da darf es keine Extrawürste geben", appelliert Foglar an die Bundesregierung. "Soziale Sicherheit darf in Österreich nicht von Befindlichkeiten eines Landeshauptmannes abhängig sein, sondern muss für alle Menschen gleich gelten."
SERVICE:
Der 17. ÖGB Bundeskongress hat zum Thema Mindestsicherung u. a. Folgendes beschlossen:
o Bundeseinheitliche Leistungen zumindest auf dem Niveau der Armutsgrenze (60 Prozent des Medianeinkommens).
o Keine Rückzahlungspflicht. Diese schreckt Bedürftige ab und führt dazu, dass viele Personen keine Sozialhilfe beantragen. Die Rückzahlungspflicht verfestigt Armut, weil das Erzielen eines eigenen Einkommens zu keiner Verbesserung führt.
o Abschaffung des Regresses. Der Schutz vor Armut ist Aufgabe der Gesellschaft und nicht der Familie. Der Staat soll das Geld zur Armutsvermeidung nicht von den Angehörigen einziehen, sondern durch ein gerechtes, progressives Steuersystem auch von den GutverdienerInnen, deren Angehörige nicht von Armut betroffen sind.
o Alle LeistungsbezieherInnen müssen gesetzlich krankenversichert sein, denn der Zugang zur Gesundheitsversorgung muss allen Menschen in Österreich uneingeschränkt offen stehen.
o One-Stop-Shop-Prinzip beim AMS: Um zu erreichen, dass arbeitsfähige LeistungsbezieherInnen wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden, muss die bedarfsorientierte Mindestsicherung über das AMS abgewickelt werden.
o Die Mindestsicherung muss im Sinne eines emanzipatorischen Ansatzes vor allem jenen Haushaltsmitgliedern zukommen, die über kein oder das geringere Einkommen verfügen. Daher hat jede erwachsene Person einer deklarierten Wirtschaftsgemeinschaft eines Haushaltes das Recht auf Antragstellung und Auszahlung.(nk)
ÖGB, 28. Juli 2009 Nr. 462
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