Falter: Mieter in Wiener Wohnhaus eingeschlossen und heimlich gefilmt
Stadt Wien kämpft gegen Immobilienspekulanten und spricht von "mafiösen Methoden"
Wien (OTS) - Über einen dramatischen Fall von
Immobilienspekulation und Mieterschikane berichtet die Wiener Wochenzeitung Falter in ihrer morgen erscheinenden Ausgabe. Mieter werden in einem Wohnhaus in Wien Wieden nicht nur eingesperrt, sondern auch heimlich gefilmt. Mitarbeiter des Wiener Wohnbaustadtrats Michael Ludwig sprechen bereits von "mafiösen Methoden", die in Wien bislang unbekannt gewesen seien. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, das Rathaus will Mietern über einen Verein gegen Wohnungsspekulation Rechtsschutz gewähren.
Konkret geht es um ein Haus in der Favoritenstraße. Die Bewohner dort bekommen keine Haustorschlüssel mehr, sondern müssen an bulligen Wärtern vorbei, die das Haustor in der Nacht bewachen und abschließen. Immer wieder müssen Mieter bis zu zwanzig Minuten warten, ehe sie ihr eigenes Haus frühmorgens verlassen dürfen. Besucher müssen Ausweise vorweisen und sich von den "Portieren" fotografieren lassen. "Wenn es hier brennt", sagt eine Anwohnerin, "verbrennen wir mit".
In dem mit Schutt und Müll verschandelten Horrorhaus wurden, wie ein Falter-Lokalaugenschein ergab, in der Wand tatsächlich Mini-Kameras installiert. Die Kameras sind auf die Wohnungen jener Mieter gerichtet, die nicht ausziehen wollen. Wärter kontrollieren jeden Bewohner, der seine Wohnung betreten will. Mieter beklagen auch Hausbegehungen in der Nacht. Der neue Eigentümer der Immobilie führe Hausbegehungen nach Einbruch der Dunkelheit unangemeldet durch. Manchmal würden Wohnungen aufgebrochen und mit neuen Schlössern versehen. Eine Bewohnerin sagt: "Das ist Terror".
Der Hausherr der Liegenschaft, ein Wiener Immobilienentwickler namens Israel Abramov, weist alle Vorwürfe zurück. Die Wärter seien zwar eine "außerordentliche Maßnahme", aber notwendig, da er, Abramov, selbst Opfer eines Immobilienbetrügers sei gegen den er sich schützen müsse. Tatsächlich ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Vorbesitzer wegen schweren Betruges. Es gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.
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