- 21.07.2009, 16:21:45
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BR-Ausschussfeststellung zu Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Energieeffizienz, Asyl, Übersetzung im Strafverfahren
Wien (PK) - Der EU-Ausschuss des Bundesrats verabschiedete heute
einstimmig eine teilweise kritische Ausschussfeststellung zum
Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im
Geschäftsverkehr. Dieser stand bereits am 3. Juni 2009 auf der
Tagesordnung des Ausschusses. Damals beschlossen die Bundesrätinnen
und Bundesräte, dazu Stellungnahmen einzuholen (siehe PK-Meldung Nr.
490/2009).
Ein weiterer Tagesordnungspunkte betraf den Vorschlag für eine
Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, wozu
einstimmig beschlossen wurde, Stellungnahmen einzuholen. Bundesrat
Stefan Schennach (G) bezeichnete die Richtlinie als einen Meilenstein
und wies auf Regelungen in Frankreich hin, die noch weiter gehen.
Energieeffizienzmaßnahmen setzen, so Schennach, auch jene Länder
unter Zugzwang, die von gewissen Standards noch meilenweit entfernt
sind. Das werde auch der österreichischen Wirtschaft, vor allem den
kleinen und mittleren Unternehmen, viele Chancen eröffnen und
Arbeitsplätze sichern, meinte er.
Auch zur Mitteilung der Kommission betreffend "Ein Raum der Freiheit,
der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger" (Stockholm-
Programm) beschlossen die Ausschussmitglieder einstimmig,
Stellungnahmen einzuholen. Bundesrat Albrecht Konecny (S) berichtete
in diesem Zusammenhang aus der letzten Sitzung der PräsidentInnen der
COSAC, wo man übereinkam, diese Mitteilung zum Gegenstand eines
Probelaufs des Subsidiaritätsprüfungsverfahrens, wie es der Vertrag
von Lissabon vorsieht, zu machen. Kommissarin Margot Wallström habe
dabei die Parlamente ermuntert, sich in ihren Stellungnahmen nicht
nur zu den Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit zu
äußern, sondern auch politische Meinungen kundzutun, sagte Konecny.
Gerade im Bereich der Asylpolitik, so der Bundesrat, ergeben sich
eminent wichtige politische Fragen, zumal eine gemeinsame EU-
Asylpolitik nur dann Sinn mache, wenn es auch einen Lastenausgleich
gebe. Auch die Auswirkungen auf die nationalen Arbeitsmärkte seien zu
klären.
Die Debatte über den Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates
über das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren
wurde schließlich auf Antrag von Bundesrat Albrecht Konecny (S)
mehrheitlich vertagt, da seitens der Bundesländer dazu noch keine
abgestimmte Position vorlag. Bundesrat Franz Perhab (V) wies auf die
mögliche Kostenbelastung durch die Richtlinie für die
Verwaltungsbehörden hin. Ein Problem stellte laut Justizministerium,
vertreten durch den leitenden Staatsanwalt Christian Pilnacek, auch
das Erfordernis der schriftlichen Übersetzung dar, da dies auch zu
Verfahrensverzögerungen und längerer Inhaftierung führen könnte.
Außerdem sei man mit der Kostenfolgenabschätzung noch nicht fertig.
Die Rechte auf Unterstützung durch einen Dolmetscher und auf
Übersetzung sollen ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem die betreffende
Person darüber informiert wird, dass sie verdächtigt wird, eine
Straftat begangen zu haben, und erstreckt sich laut Entwurf auf das
gesamte Ermittlungs- und Gerichtsverfahren
Richtlinie soll heimischem Schadenersatzsystem nicht widersprechen
Der Vorschlag für eine EU-Richtlinie hat zum Ziel,
Zahlungsverzögerungen im Geschäftsverkehr hintanzuhalten, da
verspätete Zahlungen nicht nur negative Auswirkungen auf die
Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität von Unternehmen, insbesondere
von KMU, haben, sondern sich auch nachteilig auf den
innergemeinschaftlichen Geschäftsverkehr auswirken.
Zahlungsverzögerungen können im schlimmsten Fall sogar ansonsten
leistungsfähige Unternehmen in den Konkurs treiben und eine
Kettenreaktion über die ganze Lieferkette in Gang setzen. Die
Kommission kritisiert, dass trotz der bereits bestehenden Richtlinie
(2000/35/EG) - in Österreich durch das Zinsenrechts-Änderungsgesetz
(BGBl. I Nr. 118/2002) umgesetzt - der Zahlungsverzug im
Geschäftsverkehr innerhalb der EU noch immer ein allgemeines Problem
darstellt und in einer Reihe von Mitgliedstaaten die vertraglichen
Zahlungsfristen bei Geschäften mit öffentlichen Verwaltungen
ungerechtfertigt lang sind.
Die von der EU vorgeschlagenen Neuerungen sollen vor allem kleine und
mittlere Unternehmen schützen und Unternehmen sowie öffentliche
Stellen zu besserer Zahlungsdisziplin anhalten. Konkret sieht der
Vorschlag pauschalierte Entschädigung für Betreibungskosten,
Regelungen zur Zahlungsfrist für öffentliche Stellen, pauschalierte
Entschädigung für Betreibungskosten sowie Pönale bei Rechtsgeschäften
mit öffentlichen Stellen, weiters den Ausschluss von Verzugszinsen
als jedenfalls grob benachteiligende Vertragsbestimmung sowie die
Schaffung eines vollstreckbaren Titels für unbestrittene Forderungen
jedenfalls binnen 90 Kalendertagen vor.
In der genannten und einhellig angenommenen Ausschussfeststellung
wird der Richtlinienvorschlag grundsätzlich begrüßt. Die
Bundesrätinnen und Bundesräte halten darin auch fest, dass dieser den
Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit entspricht.
Dennoch regen die Ausschussmitglieder einige Klarstellungen an und
weisen darauf hin, dass aus ihrer Sicht die im Richtlinienentwurf
genannten Pauschalen nicht leicht nachvollziehbar und teilweise auch
ungewöhnlich hoch sind. Außerdem sei der Ersatz von Betreibungskosten
im österreichischen Recht an das Vorliegen eines Verschuldens auf
Seiten des Schuldners gebunden. Sollten die genannten Beträge völlig
unabhängig vom konkreten Schaden verlangt werden können, dann würde
das ein Abweichen von der derzeitigen Schadenersatzkonstruktion in
Österreich bedeuten. Diese Systemwidrigkeit zum österreichischen
Schadenersatzrecht sei auch angesichts des Vorteils für den Gläubiger
nicht zu rechtfertigen, meinen die Mitglieder des Ausschusses.
Was die Festsetzung einer 30-tägigen Zahlungsfrist nunmehr auch für
öffentliche Stellen betrifft, so wird dies von den Bundesrätinnen und
Bundesräten nicht in Frage gestellt. Die Verpflichtung zur Leistung
einer Entschädigung von 5 % zusätzlich zum Entschädigungsbetrag
sollte jedoch nach deren Auffassung nochmals überdacht werden.
Abgesehen von der budgetären Belastung und der Schlechterstellung
gegenüber privaten Unternehmen müsse hier auch berücksichtigt werden,
so die Ausschussfeststellung, dass für den Gläubiger im Verhältnis
zur öffentlichen Hand das Insolvenzrisiko wegfällt.
Einen weiteren Kritikpunkt stellt die 90-Tagefrist dar, weil, so der
Antrag, die Schaffung eines Exekutionstitels nicht in jedem Fall
binnen der angegebenen Frist möglich sein wird. Umstände bei der
Zustellung, Verbesserungsaufträge, Anträge auf Wiedereinsetzung in
den vorigen Stand, etc. können ein Verfahren unvorhergesehen
verzögern, lauten die Argumente.
Die Vertreterin des Justizministeriums, Teresa Frizberg, erläuterte
nach einer Frage von Bundesrat Reinhard Winterauer (S), der Entwurf
sehe im Hinblick auf die Verzugszinsen neue Definitionen vor, wobei
das österreichische Recht strenger sei, da Verzugszinsen sofort und
ohne Frist anfielen. Tatsächlich neu seien aber die Bestimmungen zum
Schadenersatz. Bundesrat Stefan Schennach (G) unterstrich die
Schwierigkeiten österreichischer Firmen, das ihnen zuständige Geld im
Ausland einzutreiben und forderte, vor allem Klein- und
Mittelbetriebe in Zukunft dabei besser zu unterstützen. Daraufhin
betonte Bundesrätin Sonja Zwazl (V), die Außenhandelsstellen würden
diese Aufgabe sehr ernst nehmen und den Betrieben in jeder Hinsicht
Hilfestellung leisten.
(Schluss)
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