- 17.07.2009, 08:28:43
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Stadt Wien und Polizei: Lokalkontrollen in der Brigittenau
52 Personenüberprüfungen, 9 illegal Beschäftigte, eine Betriebsschließung und beherztes Eingreifen der Exekutive
Wien (OTS) - In der Nacht vom 16. Juli wurden im Rahmen einer
konzertierten Behörden-Aktion von Magistrat und Polizei insgesamt 9
Lokale im 20. Bezirk überprüft. Mit dabei waren auch als "Vertreter
der BrigittenauerInnen " der Bezirksvorsteher des 20. Bezirks, Hannes
Derfler, und GR Erich Valentin. Koordiniert wurde die Aktion vom
Dezernat für Sofortmaßnahmen der Stadt Wien.
Beanstandungen insgesamt geringer
Im Zentrum der Lokalüberprüfungen von Magistrat und Polizei
standen Schwarzarbeit, Lärmkontrollen und die Einhaltung der
Gewerbeordnung. Das Team KIAB des Finanzministeriums (Kontrolle
illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung) musste 4 Anzeigen aufgrund
illegaler Ausländerbeschäftigung ausstellen. Die Wiener
Gebietskrankenkasse stellte 9 illegal Beschäftigte fest und konnte 3
Personen vor Ort anmelden. Das Marktamt musste 10 Anzeigen wegen
Nichteinhaltung der Lebensmittel-Hygienevorschriften ausfertigen. 13
Anzeigen wurden wegen gewerbetechnischen Verstößen ausgestellt. Das
Magistratische Bezirksamt Brigittenau ließ einen Betrieb noch an Ort
und Stelle sperren, da der Betreiber über keine Gewerbeberechtigung
verfügte.
Der anwesende Bezirksvorsteher zu der Aktion: "Da ich die
Vorgänge im Bezirk sehr genau beobachte, ist es erfreulich
festzustellen, dass die Beanstandungen im Vergleich zu vergangenen
Jahren geringer ausfielen. Das führe ich vor allem auf die
regelmäßigen Kontrollen von Stadt Wien und Polizei zurück."
Polizei kam Bub zu Hilfe
Ein Vorfall, der sich im Rahmen der Kontrollen ereignete, zeigte
die Wichtigkeit der Präsenz der Exekutive. Während einer
Lokalüberprüfung waren Hilfeschreie aus einer darüber liegenden
Wohnung zu hören. Die Polizei zögerte keine Sekunde und eilte in den
3. Stock des Hauses. Dort verprügelte ein etwa 50jähriger Mann seinen
10jährigen Sohn. Durch ihr schnelles Eingreifen konnten die Beamten
Schlimmeres verhindern und verfügten über den gewalttätigen Vater
eine Wegweisung und sprachen ein Betretungsverbot für die elterliche
Wohnung aus. Der Junge wurde erstversorgt und zu den anscheinend
regelmäßigen Vorfällen befragt. (Schluss) cwk
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