BZÖ-Bucher: Österreichisches Bankgeheimnis muss unangetastet bleiben!
Wien (OTS) - "Die Österreicher müssen sich darauf verlassen können, dass es keine Konteneinsicht wegen eines bloßen Verdachts gibt, das österreichische Bankgeheimnis muss unangetastet bleiben", erklärte BZÖ-Chef Abg. Josef Bucher heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit BZÖ-Generalsekretär Abg. Stefan Petzner und dem stellvertretenden Klubobmann Abg. Mag. Ewald Stadler. Deshalb werde das BZÖ dem Entwurf eine klare Absage erteilen. Erneut forderte Bucher die Erweiterung der Prüfkompetenz des Rechnungshofes; deshalb wurde heute auch ein Fristsetzungsantrag eingebracht.
Der derzeitige Gesetzesentwurf "lässt eine Reihe von Umgehungen zu", kritisierte Bucher. Deshalb sei das BZÖ dagegen, weil "sonst schon im Herbst eine Reparatur nötig ist." Durch die Zurückverweisung in den Finanzausschuss könne die gesamte Materie am 25. August noch mal in Ruhe behandelt werden. "Bei einer Sondersitzung, die vermutlich am 2. September stattfinden wird, kann dann noch einmal abgestimmt werden", kündigte Bucher an.
Bucher erinnerte daran, dass das BZÖ in der aktuellen Gesetzgebungsperiode als ersten Antrag überhaupt die Erweiterung der Prüfkompetenz des Rechnungshofes geforderte hatte. Weil dieser Bereich noch nicht diskutiert wurde, wurde nun ein Fristsetzungsantrag mit Termin 25. August eingebracht. Wie dringend diese Stärkung des RH sei, zeige ein aktueller Fall; Bucher: "Die Vorgänge um den Skylink müssen dringend geprüft werden!"
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