Nach UG-Beschluss: Rektoren verlangen Lösung offener Grundsatzfragen
Wien (OTS) - Die Verabschiedung der Novelle zum Universitätsgesetz 2002 (UG) durch den Nationalrat am Donnerstagabend nimmt die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) zum Anlass für einen Appell an die politisch Verantwortlichen, sich den nach wie vor offenen Grundsatzfragen der Hochschulfinanzierung und der Zugangs-bzw. Kapazitätsproblematik offensiv zu widmen. Das gestern beschlossene Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009 brachte entgegen der öffentlichen Darstellung keine wirkliche Weiterentwicklung der Universitätsautonomie: Die Novelle stellt vielmehr einen Kompromiss aus gegensätzlichen Forderungen von politischen Parteien und Interessenvertretungen dar, wobei - nicht zuletzt auf Grund von Interventionen der uniko - gegenüber dem Erstentwurf noch weitergehende Einschränkungen der Autonomie reduziert worden sind.
Die angelaufenen Gespräche über die Leistungsvereinbarungen für die Jahre 2010 bis 2012 zwischen dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF) und den einzelnen Universitäten werden demnächst zur Nagelprobe für die öffentliche Hand: Es wird sich relativ rasch herausstellen, dass die vielfältigen zusätzlichen Verpflichtungen der Universitäten nicht ohne entsprechende Ressourcen umzusetzen sind. Die Hauptthemen der mangelnden Kapazitäten sowie der ausreichenden Finanzierung der Universitäten bleiben daher auch in den nächsten Monaten auf der Tagesordnung. Nur wenn sich die Politik dieser ungelösten Probleme offen und ehrlich stellt, wird auch die Autonomie der Universitäten neue Früchte tragen.
Univ.-Prof. Dr. Christoph Badelt
Präsident der Österreichischen Universitätenkonferenz
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