Zum Inhalt springen

Industrie: Umfassende Weiterentwicklung der Universitäten erforderlich

IV-Vize-GS Koren: UG-Novelle schafft klarere Rahmenbedingungen - Stärkung des Uni-Rates zu begrüßen - Top-Ergebnisse in Forschung und Lehre erzielen

Wien (OTS) - (PdI) Die Industrie begrüßt die im Nationalrat beschlossene Novelle zum Universitätsgesetz (UG) als "notwendige und richtige Weiterentwicklung eines der modernsten Hochschulgesetze Europas. Die UG-Novelle schafft klarere Rahmenbedingungen für unsere Universitäten, was vor allem in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wichtig ist", so der Vize-Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) Mag. Peter Koren heute, Freitag. "Die Industrie erwartet jetzt eine umfassende Weiterentwicklung der österreichischen Universitäten, da das UG nicht ausreicht, die aktuellen Probleme zu lösen: Nämlich bei offenem Zugang, nahezu ohne Studienbeiträge, bei knappen Budgetmitteln Top-Ergebnisse in Forschung und Lehre zu erzielen und möglichst viele, gut ausgebildete Absolventinnen und Absolventen hervorzubringen."

Die Präzisierung der Kompetenzen, etwa die Möglichkeit des Rektorats Curricula zu untersagen, sollten sie nicht in Einklang mit dem Entwicklungsplan stehen, oder die Kompetenz des Universitätsrates, den Posten des Rektors auszuschreiben, sei aus den bisherigen Erfahrungen mit dem UG ein wichtiger und richtiger nächster Schritt. "Gleichermaßen war die Stärkung des Uni-Rates als das strategisch-beratende Gremium des Rektorates dringend erforderlich", erklärte Koren. Der Abschluss des Novellierungsprozesses sei jedenfalls Ende und Anfang zugleich. "Die Herausforderungen für die Zukunft liegen auf der Hand: Finanzierung des tertiären Bildungssystems, Hochschulzugang, Gesamtstrategie und die Rolle der Hochschulen als Zentren des Wissens- und Technologietransfers" so der IV-Vize-Generalsekretär.

Rückfragen & Kontakt:

IV-Newsroom
Tel.: (++43-1) 711 35-2306
Fax: (++43-1) 711 35-2313
info@iv-newsroom.at
http://www.iv-net.at/medien

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NPI0001