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Meinl Bank zu Beratungsleistungen der Bank gegenüber MEL im Jahr 2007

Wien (OTS) -

  • Vertraglich fixierte Koordinierung von externen Dienstleistungen im Vorfeld der MEL Hauptversammlung August 2007
  • Höchste Instanz "Queens Counsel" bestätigt: Rückkauf von Zertifikaten rechtlich einwandfrei
  • Selektives Lancieren von Materialien an Medien lässt korrektes rechtsstaatliches Handeln der Behörden bezweifeln

In der Ausgabe des Wochenmagazins Format vom 10. Juli 2009 werden in einem Bericht mit dem Titel, "Gefährliche e-mails" falsche Tatsachen in den Raum gestellt. Auf der Basis von selektiv verwendeten e-mails wird unterstellt, Organe der Meinl Bank hätten die Geschäfte der MEL, heute Atrium, geführt oder beeinflusst. Dies ist dezidiert falsch.

Aus der Sicht der Meinl Bank wirft es ein bedenkliches Licht auf ein Verfahren und dessen rechtsstaatliche Legitimität, wenn Materialien, die nur einem wegen Befangenheit abberufenen Sachverständigen vorliegen, aus dem Zusammenhang gerissen, selektiv verwendet, und an Medien zugespielt werden, um wiederholt falsche Sachverhalte zu behaupten, welche die Bank bereits mehrmals richtiggestellt hat.

Peter Weinzierl, Vorstand der Meinl Bank: "Die Frage ist, welche Absichten und Intentionen stehen hinter diesem selektiven Lancieren von Materialien an Medien? Gilt es etwa von der Befangenheit und der offensichtlichen fachlichen Unfähigkeit des Gutachters abzulenken? In jedem Fall wirft diese Vorgangsweise der Behörden erneut Zweifel an deren korrekter Vorgangsweise in rechtsstaatlicher Hinsicht auf."

Zu den Fakten:

Das MEL board hatte Meinl European Real Estate (MERE), eine 100% Tochter der Meinl Bank, sowie die Meinl Bank als Investment Bank auf Basis von Verträgen im Vorfeld der MEL Hauptversammlung mit der Koordinierung von externen Dienstleistungen betraut.

Zur Vorbereitung der Hauptversammlung der MEL vom 23.8.2007 wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen mit den Anwälten der MEL (Bedell, Freshfields, Hausmaninger Kletter) abgeklärt. Dazu gibt es eine ausführliche Korrespondenz zwischen den MEL - Vorständen, MERE, der Meinl Bank und den involvierten Rechtsanwaltskanzleien. Dies ist in derartigen Zusammenhängen ein völlig üblicher Vorgang.

In der Frage, ob der Rückkauf von Zertifikaten auf der einen Seite und Aktien auf der anderen Seite nach Jersey Recht unterschiedlich zu behandeln ist, gab es kurzfristig unterschiedliche Ansichten bei neu hinzugetretenen Direktoren. Daher wurde die Einholung einer Rechtsmeinung durch den königlichen Anwalt ("Queens Counsel") als höchste englische Rechtsinstanz beschlossen. Dieser bestätigte unmissverständlich, dass für den Rückkauf von Zertifikaten nach Jersey Recht keine Genehmigung der Hauptversammlung nötig ist.

Die Meinl Bank hält fest, dass die Auftragsleistung der Bank und ihrer Tochter MERE innerhalb aller dafür vorgesehenen gesetzlichen Regeln und Bestimmungen vorgenommen wurden. Eine Einflussnahme der Meinl Bank auf Beschlüsse von MEL ist daraus nicht abzuleiten.

Rückfragen & Kontakt:

Herbert Langsner
Tel.: +43 1 531 88 - 250
e-mail: langsner@meinlbank.com

Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail: huemer@meinlbank.com

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