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Kopf: Österreich braucht vielfältige Medienlandschaft mit fairen Rahmenbedingungen

Hauptausschuss beschließt parlamentarische ORF-Enquete

Wien (ÖVP-PK) - In der heutigen Sitzung des Hauptausschusses wurde ein Fünf- Parteien-Antrag für die Abhaltung einer parlamentarischen Enquete zum Thema ORF beschlossen. Die Enquete unter dem Titel "Medienvielfalt in Österreich" dient der besseren Vorbereitung der Novellierung des ORF-Gesetzes und wird am 17. September von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Parlament stattfinden, kündigte ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf heute, Freitag, nach der Sitzung des Hauptausschusses an. ****

Für die Teilnahme an dieser Enquete sollen alle relevanten Markteilnehmer, internationale Experten sowie Vertreter von Interessensverbänden eingebunden werden. Sie sollen gemeinsam die Zielsetzungen einer Gesetzesnovellierung diskutieren. "Dabei stehen die Bestands- und Akzeptanzsicherung des ORF und faire Marktbedingungen für alle Teilnehmer im Vordergrund", so Kopf. "Diese Veranstaltung ermöglicht somit endlich die notwendige breite Diskussion im Vorfeld zu einer ORF-Novelle, die die ÖVP und zahlreiche andere immer gefordert haben."

Österreich brauche eine vielfältige Medienlandschaft sowie Rahmenbedingungen, die europäischen Standards gerecht werden und ein faires Wettbewerbsumfeld ermöglichen, sagte Kopf weiter. "Unser Ziel sind faire Rahmenbedingungen für alle und in allen Mediengattungen. Die ÖVP steht für eine pluralistische, vielfältige Medienlandschaft, die europäischen Standards gerecht wird und in einem fairen Wettbewerbsumfeld stattfinden muss. Unsere Herausforderung lautet daher: Wettbewerb mit fairen, klaren Regeln."

Der ORF habe natürlich eine zentrale Rolle in Österreichs Medienlandschaft. Kopf: "Durch 520 Millionen Euro Programmentgelt ist er das an Umsatz größte Medienunternehmen dieses Landes. Der ORF hat als öffentlich rechtliche Institution einen umfangreichen Programmauftrag, den er mit Hilfe dieser Mittel zu erfüllen hat. Aus meiner Sicht hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk daher eine entscheidende Aufgabe: er sollte als Leuchtturm und Korrektiv im stark fragmentierten Feld elektronischer Medienangebote agieren."

Auf Grund von Anpassungserfordernissen aus einem EU-Beihilfeverfahren sowie der notwendigen Umsetzung der Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie hat der Gesetzgeber bis Dezember 2009 eine Novelle zum ORF-Gesetz zu beschließen. "Der Rechnungshofbericht zum ORF muss hier auch eine gewichtige Rolle spielen", schloss Kopf. (Schluss)

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