- 08.07.2009, 13:29:10
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Lopatka: Oberstes Ziel bleibt die Sicherung von Arbeitsplätzen
Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz schließt wichtige Lücke im Kampf gegen die Krise
Wien (ÖVP-PK) - Als Lückenschluss in der Bekämpfung der
Wirtschaftskrise bezeichnete heute, Mittwoch, Finanzstaatssekretär
Reinhold Lopatka das Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz, das die
Haftungsübernahme im Umfang von 10 Milliarden Euro für Unternehmen ab
250 Mitarbeiter vorsieht. Lopatka sieht in der aktuellen
OECD-Länderstudie und in der Arbeitsmarktstatistik der EU-27 das
umfangreiche österreichische Maßnahmenpaket zur Krisenbekämpfung auf
dem richtigen Weg. ****
"Österreich ist Teil des Euroraums und die letzten Meldungen belegen,
dass die Wirtschaft im ersten Quartal 2009 um 4,9 Prozent
eingebrochen ist. Entscheidend ist, dass wir richtig gehandelt
haben", verweist der Finanzstaatssekretär auf die aktuelle
OECD-Länderstudie. "Die OECD hat unsere Arbeit immer kritisch
beurteilt, aber in punkto Krisenbekämpfung bestätigt uns die OECD das
Maßnahmenpaket zu 100 Prozent. Die Banken-, Konjunktur- und
Steuerentlastungspakete zeigen Wirkung".
Was die Steuerentwicklung im ersten Halbjahr 2009 betreffe, so meint
Lopatka, dass der private Konsum nicht eingebrochen sei und es nun
darum gehe, jene Unternehmen zu stützen, die international tätig und
deren Exporte eingebrochen seien. "Mit dem
Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz steht die
Arbeitsplatzsicherung im Vordergrund. Ich verstehe daher nicht, dass
die Opposition dieses wichtige Maßnahme zur Arbeitsplatzsicherung
nicht mittragen will und die Schaffung von besseren Rahmenbedingungen
für exportorientierte Unternehmungen in Österreich nicht
unterstützt", so Lopatka.
Die Kritik der Opposition, dass nur große Unternehmungen und die
Banken vom Staat unterstützt werden, wies Lopatka entschieden zurück.
"Mit dem KMU-Förderungsgesetz, der Mittelstandsmilliarde, den
Förderungen vom AWS haben wir eine Vielzahl von Initiativen zur
Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen gesetzt. Jetzt geht
es darum, mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf Möglichkeiten zu
schaffen, mittelständischen bis großen Unternehmen im Bedarfsfall
durch Übernahme von Bundeshaftungen den Zugang zu
Finanzierungsmitteln zu erleichtern", erörtert Lopatka den
Gesetzesentwurf und fügt hinzu: "Dieses Gesetz gilt für jene 500
Unternehmen, die mindestens 250 Mitarbeiter beschäftigen, deren
Umsatz höher als 50 Millionen Euro oder deren Bilanzsumme höher als
43 Millionen Euro ist. Außerdem müssen die Unternehmen vor der Krise
eine gesunde wirtschaftliche Basis aufgewiesen haben - wir stehen
also nicht für "faule Kredite" aus der Vergangenheit gerade, wie in
Befürchtungen im Ausschuss geäußert wurde. Sowohl das Haftungsentgelt
als auch die Haftungsquoten, welche 30 bis maximal 70 Prozent des
relevanten Gesamtkreditbetrages ausmachen, richten sich nach den
einschlägigen EU-Vorgaben."
Mit dem Gesetz will man bewirken, dass Betriebe weiterhin in
schwierigen Zeiten international erfolgreich und konkurrenzfähig und
die Arbeitsplätze gesichert sind. "Der Anteil im Export wurde Jahr
für Jahr erhöht. Durch die Maßnahmen der Vorgängerregierungen konnte
Österreich einen Bonus schaffen, den wir nicht verspielen dürfen",
schloss Lopatka.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentklubs
Tel.: 01/40110/4436
http://www.oevpklub.at
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