- 08.07.2009, 10:27:41
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Österreichische Fleischwirtschaft: Nur Schinkenprodukte dürfen Schinken genannt werden
Heimische Qualitätsprodukte nicht mit deutschen Produkten "in einen Topf werfen"
Wien (PWK540) - Zur aktuellen Diskussion über "Schummelschinken"
stellt Bundesinnungsmeister Franz Laus fest: "Im Österreichischen
Lebensmittelbuch ist klar festgelegt, dass ein Schinken tatsächlich
nur aus Schinkenteilen bestehen darf. Auch der Wassergehalt eines
Schinkens ist streng geregelt. Die in Deutschland übliche
"Vorderschinken", die nicht vom Schinken (Schlögel) stammen, dürfen
in Österreich nicht die Bezeichnung Schinken tragen."
Für die österreichische Fleischwarenindustrie erklärt Obmann
Helmut Schmerker: "Es ist uns in Österreich gelungen, die Bezeichnung
Schinken nur für hochwertige Produkte zu reservieren. Daneben gibt es
auch Pökelwaren, die aus anderen Fleischteilen als Schinkenteilen
hergestellt sind und einen höheren Wassergehalt aufweisen: Diese
Produkte dürfen aber nicht die Bezeichnung Schinken führen. Gerade in
den letzten Jahren wurden von österreichischen Betrieben vielfach
international ausgezeichnete Schinkenprodukte auf den Markt gebracht.
Die Situation in Österreich ist nicht mit jener in Deutschland zu
vergleichen."
Den Befürchtungen mancher "Konsumentenschützer", dass sie beim
Kauf von Schinken, die unverpackt im Bedienungsgeschäft angeboten
werden, nicht informiert werden würden, hält Bundesinnungsmeister
Laus entgegen: "Gerade im Bedienungsgeschäft sieht der Konsument
nicht nur an der Sachbezeichnung des Produktes, was er kauft, sondern
er wird auch vom Verkaufspersonal kompetent beraten." (us)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich Bundesinnung der Fleischer Dr. Reinhard Kainz Tel.: (++43) 0590 900-3650 Fax: (++43) 1 504 36 13 mailto:lebensmittel.natur@wko.co.at http://www.fleischer.at
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