• 30.06.2009, 15:47:07
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  • OTS0284 OTW0284

Grossmann: Grundsätzliches Ja zum Lissabon-Vertrag

In Österreich Mitwirkung des Parlaments stärker verankert als in Deutschland

Wien (SK) - "Das grundsätzliche Ja zum Lissabon-Vertrag durch den
Deutschen Verfassungsgerichtshof ist positiv", stellte
SPÖ-Europasprecherin Elisabeth Grossmann zum deutschen Urteil des
Karlsruher Verfassungsgerichtshofes fest. Dem Urteil zufolge ist der
Vertrag zwar mit der Verfassung vereinbar, aber das dazugehörige
Begleitgesetz verfassungswidrig, weil der Bundestag kein
ausreichendes Mitspracherecht eingeräumt werde. Die notwendigen, vom
deutschen Gericht geforderten parlamentarischen Kontrollmechanismen
müssen schnell umgesetzt werden, damit ein Inkrafttreten des
Vertrages, der die Rechte der nationalen Parlamente stärkt,
zeitgerecht möglich ist, so Grossmann. ****

In Österreich sei die Mitwirkung des Parlaments mit dem Instrument
der Stellungnahme schon jetzt weit stärker in der Verfassung
verankert als in Deutschland. Denn nach Artikel 23e B-VG sei der
Nationalrat über alle Vorhaben auf europäischer Ebene zu informieren
und kann das Verhalten des zuständigen Mitgliedes der Bundesregierung
verbindlich festlegen. Auch die Länder hätten in Österreich ein
Bindungsrecht, wenn in die Kompentenzordnung zu Lasten der Länder
durch einen EU-Rechtsakt eingegriffen wird. "Zusammenfassend kann
gesagt werden, dass sich Gegner des Vertrages von Lissabon durch
dieses Erkenntnis des Deutschen Verfassungsgerichtshofes zu Unrecht
bestätigt fühlen", so Grossmann. (Schluss) mx/mp

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Tel.: 01/53427-275,
Löwelstraße 18, 1014 Wien, http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493

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