Berlakovich: Wichtiger Schritt im Klimaschutz bei fluorierten Treibhausgasen geschafft
Ministerrat einigt sich auf ein Bundesgesetz zur Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase
Wien (OTS) - Der Ministerrat hat sich heute, Dienstag, auf ein von Umweltminister Berlakovich eingebrachtes Gesetz geeinigt, das die Emissionen klimawirksamer fluorierter Chemikalien verringern soll. Diese Treibhausgase sind in der Atmosphäre bis zu 22.000mal schädlicher als Kohlendioxid, und unterliegen daher dem Kyoto-Klimaschutzabkommen. "Das Gesetz stellt einen weiteren, wesentlichen Schritt in Richtung Klimaschutz dar, und sichert darüber hinaus die notwendigen, umfangreichen Kompetenzen zur Überwachung der Einhaltung der notwendigen Maßnahmen", so Umweltminister Niki Berlakovich.
Fluorierte Chemikalien werden nach wie vor in verschiedensten technischen Bereichen, beispielsweise als Kältemittel in Kühl- und Klimaanlagen, als Treibgase für Schaumstoffe und Spraydosen, als Löschgase in Brandschutzanlagen oder als Isoliergas in Hochspannungsschaltanlagen eingesetzt. In der Europäischen Gemeinschaft wurde, ausgehend vom Stand 1990-95, bis 2010 ein dramatischer Anstieg dieser Emissionen um zirka 50 Prozent prognostiziert, wodurch dringender Handlungsbedarf gegeben war.
In Österreich gibt es bereits seit dem Jahr 2002 Regelungen des Umweltmini¬steriums zur Beschränkungen und zum Verbot des Einsatzes dieser Fluorchemi¬kalien für bestimmte Einsatzzwecke. Damit konnten die Emissionen fluorierter Treibhausgase um fast 20 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 1990 gesenkt werden. Die neuen Regelungen sollen nun zu weiteren Verbesserungen führen. Durch diese Maßnahme soll ein besonders sorgsamer Umgang mit diesen Chemikalien bei Installation, Wartung, Instandhaltung von Geräten und Anlagen, sowie bei der Rückgewinnung der Chemikalien erreicht werden, um deren Emissionen zu verringern. Eine weitere wesentliche Funktion des neuen Gesetzes ist es, die Einhaltung der in der EU vorgegebenen Regelungen vor allem hinsichtlich regelmäßiger Dichtheitskontrollen an Anlagen, der damit verbundenen Dokumentationspflichten, der Einhaltungen von Verboten und Beschränkungen sowie bestimmter Kennzeichnungsvorschriften sicherzustellen. Dies teilt das Lebensministerium abschließend mit.
Rückfragen & Kontakt:
Lebensministerium
Pressestelle
Tel.: (++43-1) 71100 DW 6703, DW 6823