- 06.06.2009, 11:19:10
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LR Anschober: EU unterstützt Oberösterreich im Kampf gegen Temelin
Auf Beschwerde von LR Rudi Anschobers gegen das tschechische UVP-Gesetz antwortet der EU-Komissar.
Linz (OTS) - Tschechien plant den Ausbau eines 3. + 4.
Reaktorblocks in Temelin und die Errichtung eines Atomendlagers. In
beiden Fällen muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt
werden, an der sich auch österreichische Bürger/innen beteiligen
können. Im Fall des Temelin-Ausbaus wurde die UVP bereits gestartet.
Umwelt-Landesrat Rudi Anschober wirft Tschechien seit Monaten vor,
dass das tschechische UVP-Gesetz schwere Mängel aufweist und den
EU-Standards nicht entspricht.
Das geltende tschechische UVP-Gesetz ermöglicht im Widerspruch zur
UVP-Richtlinie 85/337/EWG keine gerichtliche Überprüfung des
UVP-Bescheides. Die Rechte der Verfahrensteilnehmer werden dadurch
unzulässig eingeschränkt, das Verfahren verkommt zu einer Farce.
Kritische Stellungnahmen der Verfahrensteilnehmer können so leicht
entsorgt oder lediglich mit Scheinargumenten beantwortet werden, wie
die bisherige Praxis ausreichend beweist.
Die EU-Kommission reagiert um zwei Monate nach der Einbringung einer
Beschwerde durch OÖ positiv und schreibt: "...Die Kommission ist sich
dieses Problems bewusst und geht gegen die Nichtumsetzung der
UVP-Richtlinie in der tschechischen Republik bereits im Rahmen des
Vertragsverletzungsverfahrens Nr. 2006/2271 vor"
Besonders wichtig für OÖ ist aber, dass die Kommission feststellt,
dass tschechische Gerichte trotz der Mängel des tschechischen
UVP-Gesetzes die EU-UVP-Richtlinie berücksichtigten müssen. Auszug
aus dem Schreiben: "Ich darf ferner darauf hinzuweisen, dass nach
Rechtssprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften
bestimmte Bestimmungen einer Richtlinie unmittelbare Wirkung zukommt.
(...) Daher ist die Bestimmung einer Richtlinie auch dann noch
vollstreckbar, wenn sie ein Mitgliedsstaat nicht in nationales Recht
umgesetzt hat, und muss von nationalen Gerichtshöfen beachtet werden.
Die Bürger können sich daher, wenn die Gemeinschaftsorgane die
Mitgliedsstaaten durch eine Richtlinie zu einen bestimmten Verhalt
verpflichtet, vor Gericht auf diese Verpflichtung berufen, und die
nationalen Gerichte müssen sie bei der Prüfung, ob der nationale
Gesetzgeber innerhalb der von der Richtlinie gezogenen Grenzen seines
Entscheidungsspielraums geblieben ist, berücksichtigen..."
LR Anschober: "Damit unterstützt die EU voll und ganz Oberösterreichs
Position - Tschechien muss die EU-Standards beim UVP-Verfahren
einhalten. Damit gibt es für Tschechiens Atomlobby nur mehr zwei
Möglichkeiten: entweder zurück an den Start mit dem UVP-Verfahren für
Block 3 + 4 und Umsetzung der EU-UVP-Richtline, wodurch Jahre an
Verzögerung eintreten würden. Oder aber Durchziehen der UVP mit
gesicherten Chancen für OÖ, einen positiven UVP-Bescheid bekämpfen
und aufheben lassen zu können. Die Unterstützung der EU verbessert
unsere Chancen gegen einen Weiterbau von Temelin massiv."
Rückfragehinweis:
Büro Landesrat Rudi Anschober Mag. Rudi LEO Pressesprecher Tel: +436648299969 mailto:rudi.leo@ooe.gv.at Promenade 37 4020 Linz www.anschober.at
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