Hundstorfer-Termin: Evaluierung der österreichischen Sammelklagen
Wien (BMASK) - Die Notwendigkeit der rechtlichen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aus Massenschäden ist in den letzten Jahren drastisch angestiegen - ob spektakuläre Großschäden wie Kaprun, falsche Abrechnung von Zinsen durch Banken oder auch verschiedene Anlageskandale.
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) hat deshalb in der Vergangenheit in vielen Fällen den Verein für Konsumenteninformation (VKI) beauftragt, für Geschädigte tätig zu werden und bei der Durchsetzung von Ansprüchen zu helfen. Der VKI hat dabei die "Sammelklage nach österreichischem Recht" entwickelt. Die Geschädigten treten ihre Ansprüche an den Verband ab und dieser klagt alle Ansprüche mit einer Klage gegen den Beklagten ein.
Im Zuge der österreichischen Diskussion über den Entwurf des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) zur Einführung einer echten Gruppenklage, aber insbesondere auch im Rahmen einer europaweiten Konsultation der Europäischen Kommission zu "Gruppenklagen in Europa" hat das BMASK den VKI und das Sozialforschungsinstitut SORA mit einer Evaluierung der Sammelklagen in Österreich beauftragt. Die Ergebnisse der Untersuchung werden im Rahmen einer Pressekonferenz morgen Dienstag vorgestellt. ****
Bitte merken sie vor:
P R E S S E K O N F E R E N Z
"Evaluierung der österreichischen Sammelklagen"
mit
- Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer und - Dr. Peter Kolba, Verein für Konsumenteninformation (VKI)
Datum: Dienstag, 26.Mai 2009
Uhrzeit: 10.00 Uhr
Ort: Presseclub Concordia, Bankgasse 8, 1010 Wien
Die VertreterInnen der Medien sind herzlich zu diesem Termin eingeladen.
Rückfragen & Kontakt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Mag. Elisabeth Kern
Pressesprecherin des Sozialministers
Tel.: (01) 71100-2247
www.bmask.gv.at