Kein Schutz für schwangere Mühlviertler Kellnerin: AK fordert neuerlich Änderung beim Tabakgesetz
Linz (OTS) - Die Odyssee einer schwangeren Kellnerin veranlasst
die Arbeiterkammer, neuerlich eine rasche Änderung des Tabakgesetzes zu fordern. Denn aufgrund der geltenden Gesetzeslage musste die junge Mühlviertlerin, die in einem Raucherlokal arbeitet, sich und ihr ungeborenes Kind dem schädlichen Rauch aussetzen. Die Möglichkeit, vorzeitigen Mutterschutz in Anspruch zu nehmen, gab es aufgrund einer Gesetzeslücke für sie nicht.
Als sie schwanger wurde, bemerkte die Frau in zunehmendem Ausmaß, dass sie die Nikotinschwaden in dem ausgewiesenen Raucherlokal nicht vertrug. Kein Problem, dachte die werdende Mutter, hatte sie doch gehört, dass Schwangere nicht in einem Raucherlokal arbeiten müssen.
Tatsächlich dürfen schwangere Frauen laut Tabakgesetz in Räumen, wo sie der Einwirkung von Rauch ausgesetzt sind, nicht arbeiten. Diese Bestimmung gilt bereits jetzt vollinhaltlich in Betrieben, die sich als reine "Rauchlokale" deklariert haben. In Betrieben mit mehr als 50 Quadratmetern, die auf Grund einer Ausnahmegenehmigung zur Durchführung der notwendigen Umbauarbeiten bis 30. Juni 2010 vom Rauchverbot ausgenommen sind, tritt das Beschäftigungsverbot allerdings erst mit 1. Juli 2010 in Kraft.
In Betrieben mit getrennten Rauch-/Nichtrauchbereichen gilt das Beschäftigungsverbot für Schwangere dann, wenn eine Beschäftigung im Nichtrauchbereich nicht möglich ist.
Im Falle eines solchen Beschäftigungsverbotes sieht das ASVG einen eigenen Wochengeldanspruch vor. Bestätigt der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin, dass eine Beschäftigung der werdenden Mutter ohne Einwirkung von Rauch nicht möglich ist, besteht Anspruch auf Wochengeld gegenüber der Gebietskrankenkasse.
Pech für die junge Kellnerin: Sie arbeitete in einem Lokal, das um Umbau angesucht hat. Obwohl ihr der Frauenarzt bestätigte, dass sie den Rauch nicht verträgt, musste sie weiter in dem Lokal arbeiten. Auch die Amtsärztin konnte ihr nicht helfen. Und auch das Arbeitsinspektorat erklärte sich für unzuständig.
Schließlich wandte sich die junge Frau an die AK Freistadt, um sich über die bestehende Rechtslage zu informieren. Und die ist leider nicht zufriedenstellend: Die Kellnerin hatte keine Chance, in den vorzeitigen Mutterschutz zu gehen. Mittlerweile befindet sie sich im (normalen) Mutterschutz. Bei ihrem Kind wurde im Krankenhaus eine leichte Entwicklungsverzögerung festgestellt. Ein Zusammenhang mit der Rauchentwicklung ist möglich, aber kaum beweisbar.
Grund genug für die Arbeiterkammer, neuerlich eine sofortige Änderung des Tabakgesetzes zu fordern: Beim Schutz von Schwangeren darf es keine Ausnahmeregelungen geben!
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