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BZÖ-Bucher: Massive Lücke im Datenschutz bei EU-Wahlkarten-Anforderung

BMI fragt Wähler nach Urlaubsort, Bettlägerigkeit, Gehbehinderung, Reisepassnummer sowie eigenhändige Unterschrift

Wien (OTS) - BZÖ-Chef Klubobmann Abg. Josef Bucher übt heftige Kritik an den vom Innenministerium an alle Haushalte versendeten Anforderungen für eine EU-Wahlkarte. Neben dem Namen, der Adresse, dem Urlaubsort oder dem Zweitwohnsitz sollen auch die Reisepass- bzw. Personalausweisnummer angegeben werden. Obendrein muss diese Anforderungskarte noch unterschrieben werden und ähnlich wie eine Postkarte ohne Kuvert an das BMI zurückgeschickt werden, um dann eine Wahlkarte für die EU-Wahl am 7. Juni zu erhalten. "Skandalös ist, dass man eine Begründung (z.B. Ortsabwesenheit, Bettlägerigkeit, Auslandsaufenthalt) angeben muss, wieso man um eine Wahlkarte ansucht, oder ob man bettlägerig beziehungsweise mangelnd gehfähig ist und somit eine "fliegende Wahlbehörde" benötigt. Es geht doch niemanden etwas an, warum man eine Wahlkarte anfordert", so Bucher.

Für den BZÖ-Obmann ist diese Vorgehensweise des Innenministeriums datenschutzrechtlich sehr bedenklich und fahrlässig. "Die Menschen glauben sich in Sicherheit, da es sich um eine amtliche Mitteilung handelt, dabei werden diese sehr persönlichen Daten offen in das "Postkastl" eingeworfen. Wir werden unsere Experten beauftragen zu überprüfen, ob es sich hier möglicherweise um einen Verstoß gegen den Datenschutz handelt", erklärt Bucher.

Bucher fordert ÖVP-Innenministerin Fekter auf, bei künftigen Wahlgängen eine andere Vorgehensweise bei der Anforderung von Wahlkarten zu wählen. "Denn Informationen über Urlaubsort, Bettlägerigkeit, Gehbehinderungen usw. dienen der Behörde wirklich nicht."

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