- 22.04.2009, 13:34:29
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GdG-Kattnig: Tag der Wahrheit für Verbesserungen bei PatientInnenmobilität
EU-Parlament muss Rechte von PatientInnen stärken, Gesundheitssysteme vor Verwirtschaftlichung schützen
Wien (GdG/ÖGB) - Morgen, Donnerstag, stimmt das EU-Parlament über
den Richtlinienentwurf zur PatientInnenmobilität in Europa ab. "Das
ist die Chance, mehrere Schwachstellen dieses Entwurfs zu beheben.
Die Abgeordneten müssen die Rechte der PatientInnen stärken, aber
gleichzeitig das Gesundheitswesen vor der Verwirtschaftlichung
schützen", betonte heute, Mittwoch, Thomas Kattnig, Internationaler
Sekretär in der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten (GdG).++++
"Der gleichberechtigte Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zu
Diensten der Gesundheitsversorgung ist ein europäisches Grundrecht.
Mehr Rechtssicherheit und Information für Patientinnen und Patienten
sind ein notwendiger und richtiger Schritt", betonte Kattnig. Mit dem
Richtlinienentwurf hat die EU-Kommission jedoch einen Vorschlag
vorgelegt, der weit über dieses Anliegen hinausreicht. Darin
vorgesehen sind Regelungen für die Erbringung von Dienstleistungen
sowie der dazu notwendigen Rahmenbedingungen.
"Es ist davon auszugehen, dass sich der Richtlinienentwurf ohne
die von uns geforderten Änderungen negativ auf die nationalen
Gesundheitssysteme auswirken wird", warnte Kattnig.
Wenn der Einfluss der Wettbewerbsfreiheiten des Binnenmarktes auf das
Gesundheitswesen gestärkt wird, besteht die Gefahr von
Einschränkungen der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Der Vorschlag sieht vor, dass PatientInnen, die sich im Ausland
behandeln lassen, die Behandlungskosten vorerst selbst übernehmen
müssen. Rückerstattet würde nur der Betrag, der auch im Heimatland zu
bezahlen gewesen wäre. "Damit würde Gesundheit zum reinen Geschäft.
Die beste medizinische Betreuung steht dann nur noch jenen Menschen
zur Verfügung, die sie sich leisten können", sagte Kattnig.
"Gerade in dem sensiblen Bereich Gesundheit muss das Gemeinwohl an
erster Stelle stehen. Die Möglichkeit der Nationalstaaten zur
Gestaltung ihrer Gesundheitssysteme darf nicht der
Verwirtschaftlichung und Profitgier geopfert werden", bekräftigt
Kattnig und stellt klar: "Das Europäische Parlament muss die
Prinzipien des Gemeinwohls, des gleichberechtigten Zugangs und der
Universalität des Gesundheitswesens stärken"."
Kernforderungen der GdG:
• Die Rechtsgrundlage der Richtlinie muss auf den Bestimmungen der
Öffentlichen Gesundheit (Artikel 152 EU-Vertrag) beruhen
• Die Mitgliedstaaten müssen weiterhin eigenständig über die
Organisation, Finanzierung und Ausgestaltung des Gesundheitswesens
inklusive des Rechts der Vorabgenehmigung von
Gesundheitsdienstleistungen im Ausland entscheiden.
• Die Richtlinie darf die bestehende Rechtsgrundlage (VO 1408/71
inkl. Durchführungs-VO) nicht unterminieren und soll ihr
entsprechenden Vorrang einräumen.
ÖGB, 22. April 2009 Nr. 226
Rückfragehinweis:
GdG-Pressereferat, (01) 313 16 - 83 615
Informationen im Internet: www.gdg.at
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