• 02.04.2009, 15:33:14
  • /
  • OTS0320 OTW0320

Unterrichtsausschuss: Ausweitung für Schulversuche Oppositionsanträge sollen in Unterausschuss beraten werden

Wien (PK) - Nach der Aktuellen Aussprache standen zahlreiche Anträge
auf der Tagesordnung des Unterrichtsausschusses, die vertagt wurden.
Die ebenfalls vorliegende Änderung des Schulorganisationsgesetzes
ermöglicht den Bundesländern, den Modellversuch Neue Mittelschule auf
mehr Klassen auszudehnen. Der Gesetzesentwurf wurde mit den Stimmen
von S, V und Grünen angenommen.

Neue Mittelschule - Bundesländer dürfen mehr Versuche durchführen

Die einzelnen Bundesländer dürfen in Hinkunft den Modellversuch Neue
Mittelschule in mehr als 10 Prozent der Pflichtschulen durchführen,
sofern die 10-Prozent-Grenze bundesweit eingehalten wird. Das wird
durch eine Novelle zum Schulorganisationsgesetz (SchOG) ermöglicht,
die mehrheitlich beschlossen wurde. (105 d.B.)

Die neue Mittelschule startete im Schuljahr 2008/2009 und stellt ein
Angebot für eine gemeinsame Schule der 10- bis 14jährigen dar. Die
Modellversuche werden nach bundeseinheitlichen Kriterien durch das
BIFIE (Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und
Entwicklung des österreichischen Schulwesens) wissenschaftlich
begleitet. Dem Nationalrat ist darüber alle drei Jahre Bericht zu
erstatten. Zusätzlich hat das BIFIE der Unterrichtsministerin binnen
sechs Monaten nach Beendigung jedes vierjährigen Versuchszeitraums
einen Ergebnisbericht vorzulegen.

Abgeordneter Martin Graf (F), der eingangs der Debatte ankündigte,
die Initiative nicht mittragen zu können, gab zudem zu bedenken, dass
der Schulversuch im Lichte der budgetären Lage möglicherweise
sistiert werden müsse, weshalb es zweckmäßig sei, die Materie zu
vertagen. Damit Schuldemokratie keine Farce sei, wo durch
Druckausübung entsprechendes Stimmverhalten evoziert werde, sollten
diesbezügliche Abstimmungen geheim erfolgen, forderte Graf.

Positiv auf die Vorlage reagierten hingegen die Abgeordneten Elmar
Mayer (S) und Anna Franz (V). Mayer begrüßte die Möglichkeit, dort,
wo es gewünscht werde, neue Schulversuche starten zu können, Franz
wiederum erhoffte sich durch die Vorlage Unterstützung für die
bereits in Gang befindlichen Reformprozesse wie beispielsweise jenem
in Vorarlberg.

Abgeordnete Ursula Haubner (B) bekannte sich zwar prinzipiell zu
Schulversuchen, teilte aber die budgetären Bedenken Grafs.
Abgeordneter Harald Walser (G) hielt die Vorlage zwar für teilweise
mangelhaft, da einige wichtige Punkte nicht im erforderlichen Ausmaß
berücksichtigt worden seien, signalisierte jedoch trotzdem die
Zustimmung seiner Fraktion. Abgeordnete Katharina Cortolezis-Schlager
(V) verwies auf die besondere Problemlage in Wien, wo es kooperative
Mittelschulen gebe, und sprach zudem das genaue Prozedere bei den
geplanten Evaluierungen an.

Nach einer kurzen Beantwortung von Detailfragen durch die
Bundesministerin erhielt die Vorlage die Stimmen von SPÖ, ÖVP und
Grünen, die diesbezügliche Ausschussfeststellung wurde mit den
Stimmen der Regierungsparteien angenommen.

Anträge der Opposition werden vertagt

Sämtliche Anträge der Opposition, die zur Diskussion standen, wurden
vertagt. Sie decken ein breites Gebiet der Bildungspolitik ab und
reichen vom sonderpädagogischen Förderbedarf und Nachhilfeunterricht
durch LehrerInnen über Pflichtschulausbildung von Flüchtlingskindern
über dienstrechtliche Fragen bis hin zu einer Gesamtreform des
österreichischen Schulsystems.

So fordert Abgeordneter Harald Walser (G) in einem
Entschließungsantrag die Bundesregierung auf, mehr personelle
Ressourcen für den sonderpädagogischen Förderbedarf zur Verfügung zu
stellen. (61/A[E])

Ein weiterer Entschließungsantrag der Grünen (Abgeordneter Harald
Walser) zielt darauf ab, die Einstufung in die Verwendungsgruppe L1
so zu ändern, dass all jene LehrerInnen, die an Pflichtschulen in
Verbindung mit Blinden- und Hörgeschädigteneinrichtungen sowie an
Sonderpädagogischen Zentren tätig sind, im gesamten Bundesgebiet
gleichbehandelt werden. (365/A[E])

Um Flüchtlingskinder besser integrieren zu können, sollten in den
Erstaufnahmelagern Pflichtschulen nach dem Vorbild der
Heilstättenschulen in Krankenhäusern eingerichtet werden. Diesen
Vorschlag enthält ein Entschließungsantrag, der ebenfalls von
Abgeordnetem Harald Walser (G) eingebracht wurde. (384/A[E])

Abgeordnete Ursula Haubner (B) will die Lehrerinnen und Lehrer dazu
verpflichten, jenen Schülerinnen und Schülern, die das Klassenziel
nicht erreicht haben und eine Wiederholungsprüfung machen müssen, in
den letzten drei Wochen der Hauptferien für einen Nachhilfeunterricht
zur Verfügung zu stehen. Eine zusätzliche Entlohnung soll es dafür
nicht geben. (300/A)

Seitens der FPÖ wird von den Lehrerinnen und Lehrern verlangt,
dreiwöchige Kuraufenthalte in der Regel in den 9 Wochen dauernden
Hauptferien in Anspruch zu nehmen. Abgeordneter Walter Rosenkranz (F)
hat in diesem Sinne entsprechende Anträge zur Änderung des
Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes sowie des Beamten-
Dienstrechtsgesetzes eingebracht. ( 408/A und 409/A)

Die Intention weiteren Entschließungsantrags der Grünen (Abgeordneter
Harald Walser) ist die Gleichstellung von Schulen in freier
Trägerschaft mit konfessionellen Privatschulen. Während
konfessionellen Privatschulen die Personalkosten vom Staat refundiert
werden, würden Schulen in freier Trägerschaft finanziell
ausgehungert, wird darin beklagt. (482/A[E])

Ein "Schulreform- und Konjunkturpaket gegen die bildungspolitische
Verarmung Österreichs" fordert schließlich Abgeordnete Ursula Haubner
(B) in einem umfassenden Entschließungsantrag. (526 A/[E]) Die
Vorstellungen des BZÖ betreffen nicht nur eine Generalreform des
österreichischen Schulsystems, die sowohl den Unterricht selbst als
auch die Verwaltungsstrukturen einschließt, sondern auch ein
Bauprogramm und ein einheitliches Dienst- und Besoldungsrecht. Das
BZÖ spricht sich unter anderem für eine radikale
Kompetenzvereinfachung - Gesetzgebung als Bundessache, Vollziehung
als Aufgabe der Länder - aus und tritt dafür ein, nur einen
Schulerhalter zu installieren. Weitere Vorschläge aus dem Reformpaket
beziehen sich auf die Vereinheitlichung der gesamten
PädagogInnenausbildung, eine gemeinsame Schule der 6- 15jährigen, die
Einführung von Leistungsstandards in allen Bereichen, innere
Differenzierung und Teamteaching statt Leistungsgruppen, klare
Trennung von Verwaltung und Unterricht sowie ein Solidaritätsmodell
Nachhilfe.

Die Anträge wurden mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt, am
Ende der Sitzung kündigte jedoch Ausschussobmann Walter Rosenkranz
(F) an, es werde im Mai eine weitere Sitzung des
Unterrichtsausschusses zur Einsetzung eines oder mehrerer
Unterausschüsse geben. (Schluss)

Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: pk@parlament.gv.at, Internet: http://www.parlament.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel