• 24.03.2009, 11:12:14
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Werbe-Obmann Drössler: "Schlechte Ausschreibungen verschwenden Steuergelder"

Bundeskanzleramt unter der Lupe: Aktuelle Ausschreibung zur Kommunikationstätigkeit der Bundesregierung "bestenfalls mangelhaft"

Wien (PWK218) - "Das jüngste Beispiel zur Ausschreibungspraxis der
Bundesregierung ist im günstigsten Fall als mangelhaft zu bezeichnen,
da geht jemand naiv und ahnungsarm ans Werk", kritisiert Peter
Drössler, Obmann des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation der
WKÖ. Es sei völlig unverständlich, dass derart zentrale Aufgaben
dermaßen mangelhaft ausgeschrieben würden. "Jedes Unternehmen muss -
im eigenen Interesse - mehr Sorgfalt in die Auswahl seiner
Kommunikationspartner legen."

Die Republik Österreich - vertreten durch das Bundeskanzleramt -
hat aktuell die "Entwicklung eines Konzeptes zur Unterstützung der
Informationstätigkeit der Bundesregierung" veröffentlicht und
europaweit ausgeschrieben. Die Bundesregierung hat damit einen
Prozess eingeleitet, eine Full-Service-Agentur auszuwählen, die ein
Kommunikationskonzept erstellen soll, damit das Vertrauen der
Bürgerinnen und Bürger in die wirtschafts- und
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gefestigt wird. Dieser
Kommunikationsetat wird für die Jahre 2009 bis 2010, optional bis
2011, vergeben.

Der Fachverband kritisiert, dass der Text und wesentliche
Eckpunkte der Ausschreibung des Bundeskanzleramtes nicht geeignet
sind, die für die Aufgabe am besten geeignete Agentur zu finden, rügt
Österreichs oberster Vertreter der Werbebranche. Ohne professionelle,
marktkonforme Ausschreibung ist auch die Chance, den für die
jeweilige Aufgabe am besten geeigneten Partner zu finden, gering.
Dies ist aber nicht nur aus Sicht der Interessenvertretung der
Kommunikationsbranche zu kritisieren. "Auch aus Sicht der
Steuerzahler sollte das Interesse an professioneller Kommunikation
der Bundesregierung groß sein", argumentiert Drössler. "Öffentliche
Kommunikation ist eine zentrale Aufgabe der Bundesregierung und muss
professionell erfolgen. Alles andere ist schlicht Verschwendung von
Steuergeldern."

Der Fachverband Werbung übt konkret an folgenden Punkten der
Ausschreibung Kritik:

- Unklare Aufgabendefinition: Bei 18 Seiten Ausschreibungstext widmet
sich gerade ein kurzer Absatz der Aufgabenstellung für die Agentur.
Dabei geht diese Textpassage nicht über Allgemeinplätze hinaus
(Akzeptanz erreichen, Nutzen sichtbar machen) und enthält zudem
ungenaue oder einfach falsche Fachbegriffe ("Entwurf einer generellen
CI-Linie, die ... im Schriftbild erkennbar ist").
Die Ausschreibung enthält zudem keinerlei Informationen über den
geplanten Umfang der Tätigkeit oder den geplanten Etat.

- Zu hohe Eintrittsschwelle: Unter "Nachweise über finanzielle und
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" müssen Bewerber den Nachweis über
einen durchschnittlichen Honorarumsatz in der Höhe von 5,000.000 Euro
in den vergangenen Jahren aufweisen. Damit wird die Auswahl unnötig
auf einen sehr kleinen potentiellen Bieterkreis beschränkt, kreative,
kompetente und sicherlich geeignete Anbieter von vornherein
ausgeschlossen.

- Behinderung bei Arbeitsgemeinschaften: Für Subunternehmer, die
einen Teil der Leistung erbringen sollen, sind alle Nachweise wie für
den Auftragnehmer zu erbringen. Die in der klein strukturierten
Agenturlandschaft Österreichs viel geübte Praxis von
Projektkooperationen wird dadurch für diesen Fall erheblich
erschwert.

- Zu selektive Anerkennung von Projektreferenzen: Obwohl die
Ausschreibung nahezu frei von jeglichen Angaben über
"Projektcharakter, Kommunikationsdisziplin, Verbreitungsraum,
Aktualität und Budgetdotierung" ist, werden nur Referenzen anerkannt,
die in "diesen Merkmalen mit dem gegenständlichen Projekt
vergleichbar" sind. Für interessierte Agenturen bedeutet dies:
"Stochern im Trüben".

Zudem werden Projekte, die einen Auftragswert von weniger als 500.000
Euro haben, nicht als Referenz anerkannt.

- Knappe Fristen: Die für einen zwei - drei-Jahres-Etat knappen
Fristen sind in Kombination mit den vagen Angaben über
Kommunikationsaufgaben und-ziele ebenfalls nicht dazu angetan, eine
optimale Voraussetzung für eine gute Agenturentscheidung zu schaffen:
Tag der Ausschreibung: 26. Februar 2009, Schlusstermin für die
Einsicht in Unterlagen: 26. März 2009, 18 Uhr, Schlusstermin für den
Eingang der Anbote: 30. März 2009, 11 Uhr

Eine objektive und transparente Vergabepraxis bei öffentlichen
Ausschreibungen für Kommunikationsdienstleistungen ist eines der
interessenpolitischen Kernanliegen des Fachverbandes Werbung und
Marktkommunikation. Eine oberflächliche Erfüllung des - nicht für
Kommunikationsaufgaben gemachten - Bundesvergabegesetzes sei dazu
allein nicht ausreichend. "Es muss auch auf zentrale Branchenusancen
Rücksicht genommen werden." Der Fachverband Werbung fordert die neue
Bundesregierung als ersten Schritt auf, eine fachliche Richtlinie für
die Vergabe öffentlicher Aufträge zu erstellen, die für das
Bundeskanzleramt und alle Bundesministerien verbindlich gelten muss.

Symposium zum Thema Vergabepraxis bei Kommunikationsetats am 25.
März 2009

Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation befasst sich seit
Jahren mit diesem Thema und möchte auch aktiv zur Verbesserung der
Vergabepraxis beitragen. Aus diesem Grund veranstaltet der
Fachverband gemeinsam mit der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) am
Mittwoch, dem 25. März 2009, einen Expertendialog zum Thema "Kreativ
im öffentlichen Auftrag - Herausforderungen bei der Vergabe von
Kreativleistungen". Dieser findet von 9.30 bis 15 Uhr im
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie,
Radetzkystraße 2, 1030 Wien, im Großen Festsaal/Erdgeschoß, statt.
(JR)

Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich
Fachverband Werbung & Marktkommunikation
Mag. Markus Deutsch
Tel.: 05 90 900-3539
E-Mail: werbung@wko.at

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