• 09.03.2009, 12:18:35
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  • OTS0116 OTW0116

ÖGKV: Pflegegeldeinstufung durch ärztliches Sachverständigengutachten?

Führt der Status Quo der Pflegegeldeinstufung zum Ziel?

Wien (OTS) - Einmal mehr ist die Pflegegeldeinstufung ins
Kreuzfeuer der Kritik geraten und einmal mehr geht es um
Honorarabgeltungen für Ärzte. Pflegegeld soll ein selbstbestimmtes
und nach persönlichen Bedürfnissen orientiertes Leben pflege- und
betreuungsbedürftiger Menschen je nach pflegebedingtem Mehraufwand
pauschal abgelten.
Voraussetzungen dafür sind unter anderem:

- ständiger Betreuungs- - und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen,
geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer
Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate
andauern wird
- ständiger Pflegebedarf von monatlich mehr als fünfzig Stunden

Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) bearbeitet jährlich rund
80% oder 27 000 Anträge zur Pflegegeldeinstufung. Als Grundlage
dafür werden ärztliche Gutachten herangezogen.

Aus Sicht der Präsidentin des Österreichischen Gesundheits- und
Krankenpflegeverbandes (ÖGKV) und Vorsitzenden der Österreichischen
Pflegekonferenz (ÖPK) ein höchst zu hinterfragendes Vorgehen. "Für
die Beurteilung der der Situation von pflegebedürftigen Menschen und
ihrer pflegenden Angehörigen ist die Einbindung des spezifischen
Wissens von Experten aus dem Bereich der Fachpflege unbedingt
notwendig. Sie verfügen über eine hohe Beratungs- und
Informationskompetenz".

Diese Pflegeexperten sollten vom Zeitpunkt der Antragstellung
verbindlich in das Einstufungsprozedere eingebunden werden. Ihre
Aufgabe ist es, im Rahmen von Hausbesuchen die konkrete
Pflegesituation zu erfassen, sowie praxisnahe Lösungsansätze
anzubieten.

Das große Potential der Fachpflege hinsichtlich gezielter Beratung
von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen liegt nach wie vor
weitgehend brach. Eine tatsächlich begründete Antwort, warum sich
die Entscheidungsträger nach wie vor nicht dazu durchringen können,
diese Aufgabe, über den Projektcharakter hinaus, in die Hände der
dafür kompetenten Fachpflege zu legen, ist bis dato eigentlich
unbeantwortet.

Einmal mehr wird hier sicherlich nicht im Sinne der betroffenen
Menschen gehandelt!

Rückfragehinweis:

Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband
   Präsidentin Ursula Frohner
   Wilhelminenstraße 91/IIe, 1160 Wien
   www.oegkv.at 
   office@oegkv.at  
   Tel. 0664/10 28 180 oder 01 / 478 27 10

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | GKV

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