• 05.03.2009, 16:13:00
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  • OTS0331 OTW0331

Senkung des Basiszinssatzes und des Referenzzinssatzes

Wien (OTS) - Aufgrund der vom EZB-Rat am 5. März 2009 gefassten
geldpolitischen Beschlüsse, mit Wirkung vom 11. März 2009 den
Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität um 0,50
Prozentpunkte auf 2,50 % zu senken, vermindert sich - laut 1.
Euro-Justiz-Begleitgesetz (BGBl. I Nr. 125/1998) in Verbindung mit
der Verordnung BGBl. II Nr. 27/1999 idgF - mit Wirksamkeit vom 11.
März 2009 der Referenzzinsatz um 0,50 Prozentpunkte auf 2,75 %.

Gemäß Art. I § 1 des 1. Euro-Justiz-Begleitgesetzes (BGBl. I Nr.
125/1998) in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 27/1999 idgF
ändert sich der Basiszinssatz in dem Ausmaß, in dem sich der Zinssatz
für die Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank
(Bezugsgröße ist bei Mengentendern der Fixzinssatz, bei variablen
Zinstenderverfahren der marginale Zinssatz) verändert, wobei
Veränderungen von insgesamt weniger als 0,50 Prozentpunkten seit der
jeweils letzten Änderung des Basiszinssatzes außer Betracht bleiben.

Der Basiszinssatz beträgt derzeit 1,38 % und wird - aufgrund des vom
EZB-Rat am 5. März 2009 gefassten Beschlusses, den Fixzinssatz für
die ab dem 15. Oktober 2008 nun im Wege eines Mengentenders
abzuwickelnden wöchentlichen Hauptrefinanzierungsgeschäfte per 11.
März 2009 um 0,50 Prozentpunkte zu senken und auf 1,50 % festzulegen
- ab dem 11. März 2009 0,88 % betragen.

Rückfragehinweis:
Oesterreichische Nationalbank
Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit
Tel.Nr.: (++43-1) 404 20 DW 6666
http://www.oenb.at

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